Regione: Vokietija

Strafrecht - "FAKE-NEWS" als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
5 Palaikantis 5 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

5 Palaikantis 5 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2016
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, das In-Umlauf-Bringen von sogenannten "FAKE-NEWS" als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Auch für mögliche Folgetaten ist der Ersteller der Fake-News verantwortlich.

Priežastis

Auch für mögliche Folgetaten ist der Ersteller der Fake-News verantwortlich.Gerade in den sozialen Netzwerken nehmen erfundene Nachrichten, Fake-News, überhand. Für Laien fällt es schwer, diese von echten, beweisbaren Nachrichten und auch von "nur" Meinungen zu unterscheiden. Wer solche Fake-News bewußt in Umlauf bringt, um andere zu beeinflußen, also zielgerichtet, ist dafür verantwortlich, sprich haftbar zu machen, inklusive der daraus entstehenden Folgetaten/-schäden. Vergleichbar mit der Strafbarkeit der Auschwitz-Lüge.

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žinios

  • Pet 4-18-07-45-037066 Strafrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das In-Umlauf-Bringen von sogenannten „Fake-News"
    als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.

    Auch für mögliche Folgetaten soll der Ersteller der „Fake-News“ verantwortlich sein.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass erfundene Nachrichten
    gerade in sozialen Netzwerken überhandnähmen und es Laien schwerfalle, diese von
    nachprüfbaren Information zu unterscheiden. Personen, die „Fake-News“ bewusst
    verbreiteten, seien deshalb zu bestrafen und müssten... toliau

diskusijos

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