Strafrecht - Überarbeitung bzw. Anpassung des Strafgesetzbuches (z.B. Verjährungsfrist etc.)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
53 Unterstützende 53 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

53 Unterstützende 53 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, das Strafgesetzbuch zu überarbeiten und anzupassen. Die Verjährungsfrist z. B. für Totschlag ist aufzuheben und die Nachweispflicht bei Strafdelikten (z. B. Verdacht auf Raubgut) muss geändert werden.

Begründung

Es ist unhaltbar, dass mit steigender Kriminalität die verhängten Strafen so lasch ausfallen. Hier greift der Faktor Abschreckung nicht mehr. Da drängt sich der Verdacht auf, dass bei Urteilen gegen Migranten oder Personen mit Migrationshintergrund, die Richter Angst vor den Angehörigen der Straftäter haben. Besonders in Ballungsgebieten mit Parallelgesellschaften. Dort muss auch mit aufgestockter Polizei wirksamer durchgegriffen werden, was in den letzten Jahren massiv versäumt wurde.Beim Beispiel Verjährungsfrist wurde erst kürzlich ein Fall bekannt, wo nach mehreren Jahren der Täter auf Grund neuer Beweise werden konnte. Jetzt läuft er frei herum, weil die Verjährung greift.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-19-07-45-002086 Strafrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Verjährungsfrist für Totschlag aufzuheben und die
    Nachweispflicht bei Strafdelikten (z. B. Verdacht auf Raubgut) zu ändern.

    Zur Begründung der Petition wird insbesondere ausgeführt, es sei unhaltbar, dass mit
    steigender Kriminalität die verhängten Strafen lasch ausfielen. Der Faktor der
    Abschreckung greife hier nicht mehr. Die Beweislast bei der Einziehung von
    Taterträgen solle geändert werden.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
    Petitionsausschusses... weiter

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