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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Die Petentin fordert, die Tötung eines Kindes im Mutterleib als Mord, und die Tötung einer Schwangeren als Doppelmord einzustufen.
Perustelut
Diese Gesetzesänderung ist meiner Meinung nach schon längst von Nöten.Es ist nicht zu verstehen das ein ungeborenes Kind, was ja bereits ein Mensch ist [der besonderen Schutz benötigt] rechtlich zu seinem Nachteil, anderen Menschen nicht gleichgestellt wird.In der Europäische Menschenrechtskonvention steht:1.3 Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte1.4 Artikel 2 – Recht auf LebenDes Weiteren gibt es eine ganz klare Definition von Mord: § 211Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.(2) Mörder ist, weraus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 14.5.2016Pet 4-18-07-4513-021554
Straftaten gegen das Leben
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin fordert, die Tötung eines Kindes im Mutterleib als Mord und die Tötung
einer Schwangeren als Doppelmord einzustufen.
Die Petentin führt zur Begründung ihrer Petition aus, nach der Europäischen
Menschenrechtskonvention sei das Recht auf Leben zu schützen, was erst recht für
ein ungeborenes – und dadurch besonders schutzbedürftiges – Kind... enemmän
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