Straftaten gegen das Leben - Einstufung als Mord bei Tötung eines Kindes im Mutterleib/als Doppelmord bei Tötung einer Schwangeren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
73 Unterstützende 73 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

73 Unterstützende 73 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Die Petentin fordert, die Tötung eines Kindes im Mutterleib als Mord, und die Tötung einer Schwangeren als Doppelmord einzustufen.

Begründung

Diese Gesetzesänderung ist meiner Meinung nach schon längst von Nöten.Es ist nicht zu verstehen das ein ungeborenes Kind, was ja bereits ein Mensch ist [der besonderen Schutz benötigt] rechtlich zu seinem Nachteil, anderen Menschen nicht gleichgestellt wird.In der Europäische Menschenrechtskonvention steht:1.3 Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte1.4 Artikel 2 – Recht auf LebenDes Weiteren gibt es eine ganz klare Definition von Mord: § 211Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.(2) Mörder ist, weraus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4513-021554



    Straftaten gegen das Leben



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Die Petentin fordert, die Tötung eines Kindes im Mutterleib als Mord und die Tötung

    einer Schwangeren als Doppelmord einzustufen.

    Die Petentin führt zur Begründung ihrer Petition aus, nach der Europäischen

    Menschenrechtskonvention sei das Recht auf Leben zu schützen, was erst recht für

    ein ungeborenes – und dadurch besonders schutzbedürftiges – Kind... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern