Regiune: Germania

Straftaten gegen das Leben - Einstufung als Mord bei Tötung eines Kindes im Mutterleib/als Doppelmord bei Tötung einer Schwangeren

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
73 73 in Germania

Petiția este respinsă.

73 73 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Die Petentin fordert, die Tötung eines Kindes im Mutterleib als Mord, und die Tötung einer Schwangeren als Doppelmord einzustufen.

motive

Diese Gesetzesänderung ist meiner Meinung nach schon längst von Nöten.Es ist nicht zu verstehen das ein ungeborenes Kind, was ja bereits ein Mensch ist [der besonderen Schutz benötigt] rechtlich zu seinem Nachteil, anderen Menschen nicht gleichgestellt wird.In der Europäische Menschenrechtskonvention steht:1.3 Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte1.4 Artikel 2 – Recht auf LebenDes Weiteren gibt es eine ganz klare Definition von Mord: § 211Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.(2) Mörder ist, weraus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.

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știri

  • Pet 4-18-07-4513-021554



    Straftaten gegen das Leben



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Die Petentin fordert, die Tötung eines Kindes im Mutterleib als Mord und die Tötung

    einer Schwangeren als Doppelmord einzustufen.

    Die Petentin führt zur Begründung ihrer Petition aus, nach der Europäischen

    Menschenrechtskonvention sei das Recht auf Leben zu schützen, was erst recht für

    ein ungeborenes – und dadurch besonders schutzbedürftiges – Kind... mai departe

Niciun argument PRO încă.

Niciun argument CONTRA încă.

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