Région: Allemagne

Straftaten gegen das Leben - Einstufung als Mord bei Tötung eines Kindes im Mutterleib/als Doppelmord bei Tötung einer Schwangeren

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
73 Soutien 73 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

73 Soutien 73 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2015
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Die Petentin fordert, die Tötung eines Kindes im Mutterleib als Mord, und die Tötung einer Schwangeren als Doppelmord einzustufen.

Raison

Diese Gesetzesänderung ist meiner Meinung nach schon längst von Nöten.Es ist nicht zu verstehen das ein ungeborenes Kind, was ja bereits ein Mensch ist [der besonderen Schutz benötigt] rechtlich zu seinem Nachteil, anderen Menschen nicht gleichgestellt wird.In der Europäische Menschenrechtskonvention steht:1.3 Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte1.4 Artikel 2 – Recht auf LebenDes Weiteren gibt es eine ganz klare Definition von Mord: § 211Mord(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.(2) Mörder ist, weraus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oderum eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,einen Menschen tötet.

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Actualités

  • Pet 4-18-07-4513-021554



    Straftaten gegen das Leben



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Die Petentin fordert, die Tötung eines Kindes im Mutterleib als Mord und die Tötung

    einer Schwangeren als Doppelmord einzustufen.

    Die Petentin führt zur Begründung ihrer Petition aus, nach der Europäischen

    Menschenrechtskonvention sei das Recht auf Leben zu schützen, was erst recht für

    ein ungeborenes – und dadurch besonders schutzbedürftiges – Kind... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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