Alueella: Saksa

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Aufnahme der Straftatbestände "Vergewaltigung" und "sexueller Missbrauch" in § 138 StGB

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Vergewaltigung und sexueller Missbrauch in den Straftatbestand - Nichtanzeige geplanter Straftaten - aufgenommen werden.

Perustelut

Wenn eine Person von dieser geplanten Straftat in Kenntnis gesetzt wird, muss das Opfer durch eine Anzeige des zukünftigen Täters geschützt werden.Sexuelle Gewalt ist immer eine massive Persönlichkeitsverletzung und kann zu einer Traumatisierung führen. Außerdem kann sexueller Missbrauch und Vergewaltigung nur gegen die Selbstbestimmung einer Person durch Anwendung von Gewalt, Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben und unter Ausnutzung der Lage begangen werden.Die Folgen und psychischen Symptome sind vielfältig (Angstzustände, Depressionen, Zwänge, Suizidgefährdung, Schlafstörungen,...). Diese können langfristig zu körperlichen und sozialen Problemen führen. Straftaten wie Menschenraub, räuberische Erpressung und gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftung) sind bereits Offenbarungspflichtig.

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Uutiset

  • Pet 4-18-07-4512-019424



    Straftaten gegen die sexuelle

    Selbstbestimmung





    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Die Petentin fordert, dass Vergewaltigung und sexueller Missbrauch in den

    Straftatbestand „Nichtanzeige geplanter Straftaten“ aufgenommen werden.

    Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass sexuelle Gewalt immer

    eine massive Persönlichkeitsverletzung sei, gegen die Selbstbestimmung einer

    Person verstoße und zu einer Traumatisierung... enemmän

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