221 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Vergewaltigung und sexueller Missbrauch in den Straftatbestand - Nichtanzeige geplanter Straftaten - aufgenommen werden.
Begründung
Wenn eine Person von dieser geplanten Straftat in Kenntnis gesetzt wird, muss das Opfer durch eine Anzeige des zukünftigen Täters geschützt werden.Sexuelle Gewalt ist immer eine massive Persönlichkeitsverletzung und kann zu einer Traumatisierung führen. Außerdem kann sexueller Missbrauch und Vergewaltigung nur gegen die Selbstbestimmung einer Person durch Anwendung von Gewalt, Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben und unter Ausnutzung der Lage begangen werden.Die Folgen und psychischen Symptome sind vielfältig (Angstzustände, Depressionen, Zwänge, Suizidgefährdung, Schlafstörungen,...). Diese können langfristig zu körperlichen und sozialen Problemen führen. Straftaten wie Menschenraub, räuberische Erpressung und gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftung) sind bereits Offenbarungspflichtig.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
07.01.2015
Petition endet:
18.05.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 4-18-07-4512-019424
Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin fordert, dass Vergewaltigung und sexueller Missbrauch in den
Straftatbestand „Nichtanzeige geplanter Straftaten“ aufgenommen werden.
Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass sexuelle Gewalt immer
eine massive Persönlichkeitsverletzung sei, gegen die Selbstbestimmung einer
Person verstoße und zu einer Traumatisierung... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.