50 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass das sogenannte "Stealthing" auf Antrag des Opfers strafrechtlich verfolgt werden kann und in den Anwendungsbereich des § 177 Strafgesetzbuch aufgenommen wird.
Raison
So genanntes Stealthing ist eine Sexualpraktik, bei der ein Partner während des Geschlechtsverkehrs sein Kondom heimlich und vor allem OHNE Einwilligung des anderen Partners entfernt, was mit einem entsprechenden Risiko an sexuell übertragbaren Krankheiten zu erkranken oder schwanger zu werden, verbunden ist.Auch wenn explizit Safer Sex vereinbart wurde, da Stealthing im Regelfall während des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs praktiziert wird, ist es für die Opfer schwer bis unmöglich, rechtlich gegen diese Verletzung der körperlichen Unversehrtheit vorzugehen. Hier ist zwingend für Rechtssicherheit zu sorgen.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
06/05/2017
Fin de la pétition:
15/06/2017
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-18-07-4512-042943 Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petiton wird gefordert, dass das sogenannte „Stealthing“ auf Antrag des Opfers
strafrechtlich verfolgt werden kann und in den Anwendungsbereich des § 177
Strafgesetzbuch aufgenommen wird.
Der Begriff beschreibt das heimliche Entfernen des Kondoms während des
Geschlechtsverkehrs, um im Anschluss daran ungeschützten Verkehr mit dem Partner
zu haben, ohne dass dieser es bemerkt.
Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass mit der
Entfernung des Kondoms entsprechende... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.