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Dilekçe reddedildi
Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass das sogenannte "Stealthing" auf Antrag des Opfers strafrechtlich verfolgt werden kann und in den Anwendungsbereich des § 177 Strafgesetzbuch aufgenommen wird.
Gerekçe
So genanntes Stealthing ist eine Sexualpraktik, bei der ein Partner während des Geschlechtsverkehrs sein Kondom heimlich und vor allem OHNE Einwilligung des anderen Partners entfernt, was mit einem entsprechenden Risiko an sexuell übertragbaren Krankheiten zu erkranken oder schwanger zu werden, verbunden ist.Auch wenn explizit Safer Sex vereinbart wurde, da Stealthing im Regelfall während des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs praktiziert wird, ist es für die Opfer schwer bis unmöglich, rechtlich gegen diese Verletzung der körperlichen Unversehrtheit vorzugehen. Hier ist zwingend für Rechtssicherheit zu sorgen.
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indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
06.05.2017
Dilekçe biter:
15.06.2017
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
-
Pet 4-18-07-4512-042943 Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petiton wird gefordert, dass das sogenannte „Stealthing“ auf Antrag des Opfers
strafrechtlich verfolgt werden kann und in den Anwendungsbereich des § 177
Strafgesetzbuch aufgenommen wird.
Der Begriff beschreibt das heimliche Entfernen des Kondoms während des
Geschlechtsverkehrs, um im Anschluss daran ungeschützten Verkehr mit dem Partner
zu haben, ohne dass dieser es bemerkt.
Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass mit der
Entfernung des Kondoms entsprechende... daha ileri
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