Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Verschärfung des Strafrechts in Fällen von sexuellen Übergriffen/sexueller Gewalt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
80 Unterstützende 80 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

80 Unterstützende 80 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Strafrecht in den Fällen von sexuellen Übergriffenund sexueller Gewalt gegenüber Erwachsenen und Kindern zu verschärfen (§§ 176 und 177 StGB).

Begründung

Sexuelle Übergriffe und sexuelle Gewalt haben für die Opfer schwerwiegende physische und vor allem psychische Folgen, die ihr weiteres Leben schwer beeinträchtigen und oft lebenslange Traumata nach sich ziehen. Im Verhältnis zu anderen Straftaten, die keine Auswirkungen auf die physische und psychische Unversehrtheit der Opfer haben (z.B. Wirtschafts- oder Steuerdelikte), ist das Strafmaß unverhältnismäßig gering.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4512-033390

    Straftaten gegen die sexuelle
    Selbstbestimmung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Strafrecht in den Fällen von sexuellen Übergriffen
    und sexueller Gewalt gegenüber Erwachsenen und Kindern zu verschärfen
    (§§ 176 und 177 Strafgesetzbuch).
    Zur Begründung der Petition werden insbesondere die schwerwiegenden physischen
    und psychischen Folgen angeführt, die das weitere Leben der Opfer schwer
    beeinträchtigen und oft lebenslange Traumata nach sich ziehen.
    Wegen der weiteren Einzelheiten... weiter

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