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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Der Bundestag möge beschließen, die Computertomographie zu verbieten und für damit Untersuchte bzw. für die Erben der an Nebenwirkungen Verstorbenen Schadensersatzregeln zu erarbeiten.
Begründung
Eine wichtige Aufgabe des Bundestages ist, dass sich die Volksvertreter für Menschenrechte einsetzen. Dazu gehört auch das Recht auf Gesundheit. Im Gesundheitswesen findet die Computertomografie (CT) Anwendung.
Beobachtet wurde, dass Röntgenassistentinnen und deren Kolleginnen Patienten dazu offenbar aus Profitinteressen unqualifiziert beschwatzen und auch Betreuer von Patienten nicht um Erlaubnis gefragt werden. Die Computertomografie stellt eine gefährliche Körperverletzung dar. Es gibt das weniger schädliche einfache Röntgen und die Magnetresonanztomographie.
Wir erhielten in der Familie mehrere unnötige Computertomografien des Kopfes. Nach dem Urteil des BGH, 03.12.1997 2 StR 397/97 stellt ein um 100-faches herkömmliches Röntgen über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren eine gefährliche strafbare Körperverletzung dar. Als das Urteil erging, gab es noch keine Computertomografie. Mit der neuartigen Computertomografie bekommt man schon bei einmaliger Anwendung eine Strahlendosis verabreicht, die entspricht der 100- bis 500- bzw. bis 1000-fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens, vgl. z.B. http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/54743/CT-Untersuchungen-im-Kindes-und-Jugendalter-steigern-Krebsrisiko oder andere Links. Da bereits ein 100-faches herkömmliches Röntgen gefährliche Körperverletzung ist, stellt bereits nur eine Computertomografie eine gefährliche Körperverletzung dar. Eine Ct des Kopfes erfolgte z.B. mit 640 Einzelaufnahmen (s. Bild). Eine Ct des Kopfes erzeugt z.B. nach Studien ein rund 144 % höheres Hirntumorrisiko- http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf. Bestrahlungen führen auch zu Alzheimer Demenz, vgl. https://www.helmholtz-muenchen.de/aktuelles/uebersicht/pressemitteilungnews/article/36513/index.html und zu Schlaganfällen- https://www.springermedizin.de/zerebrale-ischaemie-nach-bestrahlungen-im-kopf-halsbereich/8669436. Mein Vater konnte nach mehreren Cts des Kopfes immer schlechter sprechen und schlucken, brach gelegentlich und verstarb an einer Nebenwirkung, nämlich an einem zweiten Schlaganfall. Schutzbestimmungen wie z.B. unter https://www.thieme.de/statics/bilder/thieme/final/de/bilder/tw_radiologie/Hoelting_Das-neue-Patientenrechtegesetz-Umsetzung-und-Aufklaerung-in-der-Radiologie.pdf und Strafbestimmungen werden erfahrungsgemäß von Medizinern und nach Strafanzeigen auch von der Justiz als nicht existent behandelt. Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind bekanntlich systemkonform, was man auch im Internet erfahren kann. Da es nicht zugemutet werden kann, dass Menschen wegen Interessen Herrschender Krankheit und Tod hinnehmen müssen und wer sich dagegen wehrt, neben Gesundheitsschäden auch noch die Kosten einer üblicherweise vergeblichen Rechtsverfolgung tragen muss, muss die Petition eingereicht werden.
Diesem menschenverachtendem Treiben muss Einhalt geboten werden und Geschädigte bzw. im Todesfall müssten deren Erben Entschädigungen erhalten, z.B. von den Anwendern der Computertomografie sowie von Herstellern der Geräte und vom Staat, soweit seine Organe für die Zulassung der CT-Geräte bzw. der CT-Untersuchungen zuständig sind.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
28.09.2019
Sammlung endet:
27.09.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte