Straßenbaurecht - Teilweise Privatisierung von Bundesfernstraßen

請願者は非公開
請願書の宛先
Deutschen Bundestag

18 署名

請願は認められなかった

18 署名

請願は認められなかった

  1. 開始 2013
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
  5. 終了した

これはオンライン請願書 des Deutschen Bundestags です。

請願書の宛先: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass ein Teil der vorhandenen Autobahn und Schnellstraßen privatisiert wird, sodass diese Strecken von Privatunternehmen finanziert werden und der Bundeshaushalt entlastet wird.

理由

Durch den Verkauf (Privatisierung) von Teilstecken der Autobahnen und Schnellstraßen fließen wieder Gelder in die Staatskasse und jegliche Finanzierung liegt bei den Privatunternehmen. Jedoch sollten diese gewisse Auflagen bekommen, damit die Straßen sicher befahrbar sind! Der Staat würde bei Einnahmen von Straßennutzungsgebühren wiederum durch Steuern (MwSt) profitieren.

請願書を共有する

QRコード付き画像

QRコード付き切り取り紙

ダウンロード (PDF)

請願に関する情報

請願開始: 2013/11/11
コレクション終了: 2013/12/24
地域: Deutschland
カテゴリ:  

ニュース

  • Pet 1-18-12-911-000331Straßenbaurecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, Bundesfernstraßen zu privatisieren.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Sie wurde von 18 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 43 Diskussionsbeiträge
    ein. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle Aspekte gesondert
    eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, durch die
    Veräußerung von Straßen flössen dem Bundeshaushalt zusätzliche Mittel zu. Der
    Bund würde entlastet, die Finanzierung obliege dann Privaten. Den Betreibern sollten
    Auflagen gemacht werden, um Sicherheit und Befahrbarkeit der Straßen zu
    garantieren.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Ausschuss stellt fest, Bundesautobahnen und Bundesstraßen stehen im
    Eigentum des Bundes. Um den Gebrauch grundsätzlich jedermann zu ermöglichen,
    sind sie öffentlich gewidmet.
    Den verfassungsrechtlichen Maßstab hinsichtlich der Zulässigkeit der Privatisierung
    von Bundesfernstraßen bildet Art. 90 Grundgesetz (GG). Nach Absatz 2 verwalten
    die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften

    die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs im Auftrag
    des Bundes.
    Die Forderung hat eine sogenannte materielle Privatisierung
    (Aufgabenprivatisierung) zum Gegenstand; sie stellt die weitestgehende Form der
    Privatisierung dar. Hierbei gibt der Staat Aufgaben insgesamt an
    Privatrechtssubjekte ab. Die Erfüllungszuständigkeit läge dann ausschließlich in
    privater Hand. Nach Einschätzung des Ausschusses würde eine flächendeckende
    materielle Privatisierung der Bundesauftragsverwaltung Art. 90 Abs. 2 GG die
    Grundlage entziehen. Der Ausschuss ist der Ansicht, der Staat darf sich von seiner
    Erfüllungsverantwortung nicht lösen. Eine vollständige Verlagerung von Planung,
    Bau, Finanzierung und Betrieb des Bundesfernstraßennetzes und der damit
    verbundenen Verantwortung auf Private erscheint deshalb verfassungswidrig.
    Bei einer formellen Privatisierung nimmt ein Verwaltungsträger die ihm obliegende
    öffentlich-rechtliche Aufgabe in privatrechtlicher Form war, etwa durch Schaffung
    verselbständigter Eigengesellschaften, die sich ausschließlich in staatlicher Hand
    befinden. Die jeweilige Aufgabe wird weiterhin vom Staat erfüllt, jedoch in
    privatrechtlicher Organisationsform. Nach Einschätzung des Ausschusses würde
    diese Variante im Ergebnis gerade nicht zu der vom Petenten erwarteten finanziellen
    und verantwortlichkeitsbezogenen Entlastung führen, sondern vorrangig
    Verwaltungsstrukturen verschieben. Gegen die formelle Privatisierung spricht
    überdies der Wortlaut des Grundgesetzes (Art. 90 Abs. 2, 87 Abs. 1 GG).
    Aus Sicht des Petitionsausschusses im Grunde unbedenklich ist die
    Erscheinungsform der sogenannten funktionalen Privatisierung.
    Aufgabenzuständigkeit und -verantwortung verbleibt dabei beim Träger der
    öffentlichen Verwaltung. Planung, Vollzug oder Finanzierung der Aufgabe werden
    ganz oder zum Teil auf Private übertragen. Verantwortlich bleibt aber die zuständige
    Behörde. Ein Beispiel funktionaler Privatisierung ist die Öffentlich-Private
    Partnerschaft (ÖPP). Der ÖPP-Auftragnehmer wird für einen festgelegten Zeitraum
    mit Bau, Betrieb und Unterhalt der Straße beauftragt, hat die Leistungserbringung zu
    finanzieren und erhält eine Vergütung vom Staat. Hierbei wird jedoch weder
    Eigentum auf Auftragnehmer übertragen, noch nehmen diese hoheitliche Befugnisse
    der Straßensicherheit wahr. ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbereich sind keine
    Finanzierungsalternative, sondern eine alternative Form staatlicher
    Leistungsbeschaffung. Der Ausschuss kommt zu dem Ergebnis, ein
    flächendeckender Einsatz ist auch für diese Ausprägung von Privatisierungen nicht

    denkbar. Die Projekte sind auf finanzielle Mittel von Seiten des Staates in Form einer
    Vergütung angewiesen. Für jedes ÖPP-Projekt muss eine einzelfallbezogene
    Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
    durchgeführt werden. Ein flächendeckender Einsatz dürfte zu dem Gebot
    wirtschaftlichen Verwaltungshandelns (Art. 114 Abs. 2 GG, § 7 BHO) im Widerspruch
    stehen.
    Nach den vorangegangenen Ausführungen vermag der Ausschuss das Anliegen der
    Petition angesichts der dargestellten Sach- und Rechtslage nicht zu unterstützen. Er
    empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
    entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)

市民参加の強化にご協力ください。私たちは、独立性を保ちながら、皆様の懸念に耳を傾けたいと考えています。

今すぐ宣伝する