Straßenverkehrs-Ordnung - Änderung des § 2 (4) Straßenverkehrsordnung (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge)

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

51 Signaturer

Begjæringen ble ikke tatt til følge

51 Signaturer

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2017
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Begjæringen er stilet til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Änderung des Textes § 2 STVO Abschnitt 4. von:"Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist." in"Radfahrer sind grundsätzlich verpflichtet, vorhandene Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen."

Grunnen til

In den letzten Jahren wird die Anzahl der Radfahrer, die trotz vorhandener Radweg auf der Strasse fahren, immer mehr.Diese Radfahrer gefährden damit nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern bringen auch die Kraftfahrzeuge auf der Strasse in Gefahr (Überholmanöver, starkes Bremsen, weil der Platz zum Überholen nicht reicht).Wenn man schon Radwege zur Sicherheit der Radfahrer gebaut hat, dann soll diese auch genutzt werden, egal ob da ein Schild steht oder nicht (was innerort ja nicht immer der Fall ist).

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Informasjon om kampanjer

Petisjon startet: 22.07.2017
Begjæringen avsluttes: 05.09.2017
Region: Deutschland
kategori:

nyheter

  • Pet 1-18-12-9213-044422 Straßenverkehrs-Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 2 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend
    zu ändern, dass Radfahrende grundsätzlich verpflichtet werden sollen, vorhandene
    Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen.

    Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
    wurde, liegen dem Petitionsausschuss 51 Mitzeichnungen und
    neun Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
    angeführten Aspekte gesondert eingegangen werden kann.

    Zur Begründung... lengre

Ingen PRO-argument ennå.

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