Straßenverkehrs-Ordnung - Alleinige Erlaubnis außenschalldurchlässiger Ohrhörer bzw. Kopfhörer im öffentlichen Verkehrsraum

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
35 Unterstützende 35 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

35 Unterstützende 35 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Eingabe wird gefordert, nur außenschalldurchlässige Ohrhörer («In-Ear-Head-Sets»), bzw. Kopfhörer («Head-Sets») im öffentlichen Verkehrsraum zu erlauben.

Begründung

Die Beschallung und die zusätzliche visuelle Konzentration der Nutzer von Smartphones verursacht die dementsprechende Ablenkung von relevanten Infos, Ansprachen bis hin zu Warnsignalen im öffentlichen Raum. Angefangen von Unannehmlichkeiten bis hin zur Gefährdung der eigenen und ebenfalls anderer Personen, sowie eventuellen Schadensereignissen erstreckt sich das Gefahrenpotenzial durch die v. g. Ablenkung. Zur Vermeidung sowie der eigenen als auch der anderer Personen sollte zumindest die auditive Wahrnehmung funktionieren, die durch die Verwendung außenschalldurchlässiger Ohrhörer gewährleistet werden kann.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-19-12-9213-000189 Straßenverkehrs-Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass nur außenschalldurchlässige Ohr- oder Kopfhöher
    im öffentlichen Verkehrsraum benutzt werden dürfen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 35 Mitzeichnungen und neun Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
    Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass durch die
    Verwendung... weiter

Noch kein PRO Argument.

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