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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Haltverbote mindestens eine übliche Urlaubslänge (3 Wochen) vorher angekündigt werden müssen. Im Falle akut erforderlicher Einrichtungen ist der sich plötzlich darin wiederfindende Autofahrer zu entschuldigen.
Perustelut
Ich sehe nur zwei Grundlagen, nach denen Haltverbote eingerichtet werden: geplant, ob nun seitens Behörden als neu oder bei Umzügen oder Umbauten, oder ungeplant bei akuten Gefahren und Nöten.Es ist zumutbar, geplante Einrichtungen 4 Wochen vorher anzukündigen. Denn es ist im Gegenzug unzumutbar, dass ein Autofahrer regelmäßig die Umgegend überprüft, ob sich Beschilderungen ändern. In die Haltverbotproblematik kann man gewöhnlich nur geraten, wenn man unerwartet ins Krankenhaus muss oder eben in Urlaub fährt. Eine Art Wachdienst beauftragen zu müssen, ist nicht hinzunehmen.Im Falle akuter Gefahren, etwa ein maroder Baum oder Einsturzgefahr eines Hauses, Rohrbrüche usw. sind Reaktionszeiten z. T. in Stunden zu messen, die beispielsweise ein Schichtarbeiter nicht einhalten kann. Wessen Fahrzeug dann versetzt werden muss, ist von allen Kosten dafür zu befreien.Ein Nachtrag: 4 Wochen dürften für alle Anwohner zu kurz sein, eine dauerhaft neue Unterkunft für ihr Auto zu finden. Behörden sollten Haltverbote nicht ohne zwingende Not neu einrichten dürfen.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
24.04.2018
Vetoomus päättyy:
14.06.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 2.2.2021
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