Straßenverkehrsordnung - Änderung von Verkehrszeichen für Fußgänger

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

45 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

45 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. den amtlichen Verkehrszeichenkatalog (VzKat) bezüglich Zeichen 239 bis 242 (Fußgängerweg und -zone) und verwandter wie 1000-12/22 so zu ändern, dass sie den Zeichen 259 (Verbot für Fußgänger) und 133/134 (Achtung Fußgänger bzw. -überweg) gleichen; außerdem möge er auf europäischer Ebene (Wiener Übereinkommen) eine Übernahme dieser Änderung anstreben.

Begründung

Bis 1971 wurde ein Fußgängerwegschild verwendet, das eine Person mit Hut (d.h. einen Mann) mit Kind an der Hand (von vorn oder hinten) zeigte und welches in einigen europäischen Ländern weiterhin in Gebrauch ist. Dies wurde zu einer Silhouette zweier Personen geändert, wobei die größere eher als Frau denn als Mann zu identifizieren war. Meines Wissens 1992 wurde es dann wiederum zur heute aktuellen Form geändert, auf der die große Person einen breiten Rock trägt, also in unserem Kulturkreis prototypisch eindeutig als Frau zu identifizieren ist.Dies ist die einzige Gruppe von Verkehrszeichen, auf denen das Geschlecht dargestellt wird. Frauen nutzen Gehwege aber nicht signifikant häufiger oder länger als Männer und auch das Alter (Kind und Erwachsener) spielt keine wesentliche Rolle. Außerdem zeigen die parallelen Verbotsschilder für Fußgänger jeweils nur eine Person (von der Seite), deren Geschlecht dank Abstraktion nicht erkennbar ist.Wie in der Sprache sollte auch in Piktogrammen das Geschlecht etc. nur dann unterschieden werden, wenn es dafür einen Anlass gibt, der hier eben nicht gegeben ist. Die inkonsistente Bildgebung ist nur ein weiteres Ärgernis.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.10.2012
Sammlung endet: 04.12.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9213-044273Straßenverkehrs-Ordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung beziehungsweise
    des Verkehrszeichenkatalogs bezüglich einer Angleichung der Verkehrszeichen 239
    bis 242 sowie der entsprechenden Zusatzzeichen an die Zeichen 259 und 133/134
    gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
    Hinweisschilder für Fußgängerwege beziehungsweise Fußgängerbereiche die
    einzige Gruppe von Verkehrszeichen seien, auf denen das Geschlecht dargestellt
    werde. Frauen würden aber die Gehwege nicht signifikant häufiger und länger nutzen
    als Männer. Im Gegensatz dazu würden Verbotsschilder nur eine Person ohne
    geschlechtsspezifische Merkmale von der Seite abbilden. Da die Geschlechter in der
    Sprache nur dann unterschieden würden, wenn es einen besonderen Anlass hierfür
    gebe, sollte dies auch für die Darstellung auf Piktogrammen entsprechend gelten.
    Ferner solle auch auf europäischer Ebene (Wiener Übereinkommen) eine
    Übernahme der vorgeschlagenen Änderungen angestrebt werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen 45 Mitzeichnungen und 45 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
    gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
    werden kann.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss hält es grundsätzlich für sinnvoll, geschlechtsneutrale
    Piktogramme im Straßenverkehr zu verwenden, um von vornherein auszuschließen,
    dass sich Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr möglicherweise diskriminiert
    oder aufgrund ihres Geschlechts ausgegrenzt fühlen, und um Rollenklischees zu
    vermeiden.
    Zum historischen Hintergrund weist der Ausschuss darauf hin, dass das Sinnbild des
    Gebotszeichens „Fußgänger“ (Zeichen 239) auf Anregung des damaligen
    Bundespräsidenten Herrn Dr. Gustav Heinemann in „Frau mit Kind“ geändert wurde,
    da er der Ansicht war, dass die Darstellung eines Mannes mit Kind einen gewissen
    Aufforderungscharakter habe und so der Verführung minderjähriger Mädchen durch
    Sexualverbrecher Vorschub leiste. Die Abweichung des Sinnbildes „Frau mit Kind“
    gegenüber dem weltweiten Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen von 1968
    („Mann mit Kind“) wird nicht als wesentlich erachtet. Die Änderung des Zeichens 239
    erfolgte mit Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum 1. März
    1971. Durch die elfte Änderungsverordnung vom 19. März 1992 wurde das Sinnbild
    in das aktuelle Piktogramm geändert. Der Intention der damaligen Abkehr vom
    „Mann mit Hut“ wurde dabei wiederum Rechnung getragen und ein weiblich
    anmutendes Piktogramm gewählt, welches im Zuge der Modernisierung der
    Sinnbilder in der gesamten StVO das heutige Aussehen erhielt.
    Weiterhin macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass der bundesweite
    Austausch geschlechtsspezifischer Verkehrsschilder hohe Kosten verursachen
    würde. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die Fußweg-
    Beschilderung weiblich bzw. männlich anmutende Piktogramme aufweist. So bildet
    z. B. auch das Zeichen für einen Radfahrersonderweg ein Herrenfahrrad ab, ohne
    dass Herrenräder häufiger auf benutzungspflichtigen Radwegen anzutreffen sind als
    Damenräder.
    Darüber hinaus ist eine mit dem Austausch verbundene Verbesserung der
    Verkehrssicherheit nicht erkennbar. Mithin steht der möglicherweise rein
    psychologische Nutzen einer Änderung des Verkehrszeichenkatalogs in keinem
    Verhältnis zu dem Investitionsvolumen, das mit einem unverzüglichen Austausch der
    entsprechenden Verkehrszeichen verbunden wäre.

    Zudem handelt es sich bei diesen geschlechtsspezifischen Verkehrszeichen um ein
    semiotisches Kulturgut. Würde man dem Anliegen der Petition folgen, müsste
    folgerichtig auch das geschlechtsspezifische Ost-„Ampelmännchen“ verschwinden,
    welches als Kulturgut verstanden wird.
    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition
    abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)

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49 %
245 Unterschriften
111 Tage verbleibend

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