174 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß der §18, Abs. 7 (Verbot des Wendens und Rückwärtsfahrens auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen) wie folgt geändert wird:"Das Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten. Einzig als Vorbereitung zum Abschleppen eines liegengebliebenen Fahrzeugs darf auf dem Seitenstreifen bei eingeschalteter Warnblinkanlage langsam rückwärts gefahren werden. Dabei muß eine Behinderung oder Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs jederzeit ausgeschlossen sein.
Razões
Das Problem ergibt sich hier in Kombination aus der auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gefahrenen Geschwindigkeiten mit dem Problem, daß man in sehr kurzer Entfernung zum liegengebliebenen Fahrzeug auf dem Seitenstreifen zum Stehen kommen muß (da die Länge eines Abschleppseils i. d. R. max. 5 m beträgt).Dazu wird es erforderlich, daß man seine Geschwindigkeit auf der rechten Fahrspur schon erheblich reduzieren muß, wenn man in dem gewünschten Bereich vor dem liegengebliebenen Fahrzeug zum Stehen kommen möchte. Die Folge: Der nachfolgende Verkehr wird massiv behindert, und man gefährdet so letztenendes nicht nur sich selbst durch die Möglichkeit, daß es bei diesem Manöver zu einem Auffahrunfall kommt, sondern den nachfolgenden Verkehr gleich mit (besagter Auffahrunfall bis hin zu Ausweichmanövern des nachfolgenden Verkehrs nach links, die ihrerseits Unfälle provozieren können).Dieser Problematik soll mit der Neufassung abgeholfen werden. So muß jemand, der ein liegengebliebenes Fahrzeug abschleppen will, nicht mehr erheblich langsamer als der nachfolgende Verkehr ausscheren, um passend zum Stehen zu kommen, sondern kann mit der auf der rechten Spur üblichen Geschwindigkeit auf den Seitenstreifen ausscheren, dort abseits des fließenden Verkehrs anhalten und schließlich rückwärts an das Pannenfahrzeug heranfahren, ohne dabei den fließenden Verkehr zu stören.Gleichzeitig wird so vermieden, daß man wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt wird, obwohl man lediglich helfen wollte. Die Notwendigkeit, mit eingeschalteter Warnblinkanlage zu rangieren, ergibt sich dabei aus der Tatsache, daß sich durch das Rückwärtsfahren eine außergewöhnliche Situation für den nachfolgenden Verkehr ergibt.Zudem bleibt das Rückwärtsfahren auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen (auch als vorbereitende Maßnahme für ein Abschleppen) nach wie vor ausgeschlossen, wenn kein Seitenstreifen vorhanden ist (Verkehrsgefährdung!).
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Petição iniciada:
28/09/2012
Petição termina:
09/11/2012
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 1-17-12-9213-042857Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Eingabe wird eine Änderung des § 18 Abs. 7 Straßenverkehrs-Ordnung
gefordert. Künftig solle es auf Autobahnen erlaubt sein, auf dem Seitenstreifen mit
eingeschaltetem Warnblinklicht rückwärts an ein liegengebliebenes Fahrzeug
heranzufahren, um dieses abzuschleppen
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
Geschwindigkeit auf dem rechten Fahrstreifen erheblich verringert werden müsse,
um in die Nähe des abzuschleppenden Fahrzeuges zu gelangen. Dadurch würde der
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Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.