Straßenverkehrsordnung - Blaues Blinklicht im Einsatzfall

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
758 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

758 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Angehörige der Einsatzabteilung einer Hilfsorganisationen der Bundesrepublik im Einsatzfalle blaues Blinklicht (Blaulicht) in Form von magnetischen Aufsetzern auf dem Dach oder mit Saugnäpfen an der Innenseite der Windschutzscheibe am privaten PKW anbringen dürfen

Begründung

Durch die Verwendung von Blaulicht (ohne Martinshorn) werden andere Verkehrsteilnehmer eher auf die im Einsatzfall befindlichen freiwilligen Kräfte der Hilfsorganisationen (Feuerwehr, Rettungsdienst, THW), die sich auf dem Weg zu ihrer Unterkunt befinden, aufmerksam. Dadurch würde sich die Unfallrate, der auf dem Weg zum Gerätehaus befindlichen Einsatzkräfte deutlich verringern. Desweiteren würde sich, vorallem in den kleineren Städten, die keine Hauptamtlich besetzten Wachen vorhalten können, die Ausrückezeit verringern lassen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Benjamin Graf Straßenverkehrs-Ordnung Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 20.05.2010 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Eingabe wird gefordert, dass Angehörige der Einsatzabteilung einer
    Hilfsorganisation im Einsatzfall blaues Blinklicht in Form von magnetischen
    Aufsetzern auf dem Dach oder mit Saugnäpfen an der Innenseite der
    Windschutzscheibe an Privatfahrzeugen anbringen können.

    Zu dieser öffentlichen Petition liegen dem Ausschuss 758 Mitzeichnungen und
    74 Diskussionsbeiträge vor.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen angeführt, dass andere Ver-
    kehrsteilnehmer... weiter

Noch kein PRO Argument.

bin selber beim thw aus gutem grund verwehrt ffw thw ihren angehöriegen sonderechte mit privat pkws arlein schon das mißbrauchsrisiko bei allen privat pkws von ffwlern und thwlern das unfallrisiko weil die betrofnenen dann sich auch rausnehmen werden schneller zu fahren etc....

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