Rajon : Gjermania
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Straßenverkehrsordnung - Einführung von Verkehrsampeln mit "Countdown"-Funktion

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Deutschen Bundestag

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Peticioni i drejtohet: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen...die flächendeckende Einführung von Verkehrsampeln mit einer sogenannten "Countdown" - Funktion.Diese Zusatztafeln an den Verkehrsampelanlagen zeigen die verbleibende Dauer der Rot bzw. Grünphasen an.

arsye

Durch die Anbringung zusätzlicher Countdown Tafeln an den Ampelanlagen kann das Straßenverkehrswesen deutlich verbessert werden.Zum einen wird den Verkehrsteilnehmern ersichtlich, wie lange eine Kreuzung noch sicher passiert werden kann. Auch von weitem kann der Verkehrsteilnehmer bereits abschätzen, ob er es noch in der verbleibenden Zeit der Grünphase über die Kreuzung schafft, oder man bereits in die Ausrollsphase übergehen kann, da ein passieren der Kreuzung vor Ablauf der Grünphase nicht mehr möglich ist.Zum anderen können dadurch die CO2 - Emissionen (besonders in Städten) gesenkt werden. Nur ein geringer Prozentsatz von Fahrzeugen verfügen über ein Start/Stop - System, dass beim Halten an einer roten Ampel automatisch den Motor abstellt. Gerade bei Fahrzeugen älteren Baujahres (deren CO2 - Emissionen auch meist höher sind als die modernerer Fahrzeuge) bleibt der Motor an der roten Ampel an, da nicht ersichtlich ist wie lange die Rotphase noch andauert und das manuelle Starten des Motors bedeutend länger dauert als der Start mit einem Start/Stop - System. Durch eine Anzeige wie lange die Rotphase noch andauert, wird für jeden Verkehrteilnehmer ersichtlich, ob sich das abschalten des Motors lohnt oder nicht.Des Weiteren würde sich dadurch auch der Verkehrsfluss an Kreuzungen verbessern, da die Verkehrsteilnehmer auf die Sekunde genau ablesen können, wann die nächste Grünphase beginnt und somit nicht den Beginn der Grünphase durch Unaufmerksamkeit verpassen. Dadurch können mehr Fahrzeuge die Grünphase nutzen und die Kreuzung passieren. Dies wiederrum hat zur Folge, dass Warteschlagen und Verkehrsstaus an Kreuzungen bzw. an Ampeln reduziert werden können, was sich ebenfalls auf die CO2 - Emissionen auswirken wird.

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Peticioni filloi: 15.04.2013
Mbledhja mbaron: 12.06.2013
Rajon : Gjermania
tema:  

lajm

  • Pet 1-17-12-9213-051360 Straßenverkehrs-Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale
    Infrastruktur – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
    c) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten.

    Begründung

    Mit der Petition wird die flächendeckende Einführung von Verkehrsampeln mit Count-
    Down-Funktion gefordert.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt und dort diskutiert. Es gingen 1.057 Mitzeichnungen und
    47 Diskussionsbeiträge ein. Darüber hinaus liegen dem Ausschuss weitere
    sachgleiche Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle angeführten
    Gesichtspunkte einzeln eingegangen werden kann.

    Zur Begründung wird vorgebracht, durch eine Restzeitanzeige der Grünphase werde
    ersichtlich, wie lange eine Kreuzung noch sicher passiert werden könne. Bereits von
    weitem könnten Verkehrsteilnehmer dann abschätzen, ob es noch während der
    jeweiligen Grünphase möglich sei, die Kreuzung zu passieren. Falls nicht, könne in die
    Ausrollphase übergegangen werden. Eine Restrotanzeige würde besonders in
    Städten die CO2-Emissionen reduzieren. Nur ein geringer Prozentsatz von
    Fahrzeugen verfüge bislang über ein Start-Stopp-System, das beim Halten an einer
    roten Ampel automatisch den Motor abstelle. Gerade ältere Fahrzeuge hätten höhere
    Emissionswerte. Bei diesen Pkw laufe der Motor während des Halts weiter, da nicht
    ersichtlich sei, wie lange die Rotphase noch andauere und das manuelle Starten des
    Motors umständlicher sei als der automatische Start des Start-Stopp-Systems. Durch
    eine Anzeige wie lange die Rotphase noch andauere, würde ersichtlich, ob sich das
    manuelle Abschalten des Motors lohne. Auch würde sich nach Einschätzung der
    Petenten der Verkehrsfluss verbessern, da die Verkehrsteilnehmer auf die Sekunde
    genau ablesen könnten, wann die nächste Grünphase beginne. Überdies würde der
    Beginn der Grünphase seltener infolge von Unaufmerksamkeit verpasst. Im Ergebnis
    könnten mehr Fahrzeuge die Grünphase nutzen und die Kreuzung passieren. In der
    Diskussion im Internet werden teilweise andere Lösungen vorgeschlagen,
    beispielsweise das dreifache Blinken des Rot- bzw. Grünlichtes vor Erlöschen oder
    sogenannte Sanduhr-Ampeln. Verschiedentlich wird dem Petitum widersprochen.
    Argumente sind überwiegend, die Umstellung verlange teure Investitionen und man
    fördere Geschwindigkeitsübertretungen zugunsten des Ausnutzens der ablaufenden
    Grünphase. Auch schaffe man einen Anreiz für Autorennen aufgrund der
    Restrotanzeige. Ferner sei eine Zeitanzeige bei solchen Ampeln nicht möglich, welche
    durch Induktionsschleifen oder Fußgänger ausgelöst würden.

    Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die weiteren Inhalte der Eingabe
    verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen. Außerdem führte er zu der Thematik zwei
    Berichterstattergespräche durch, eines unter Teilnahme des Bundesministeriums für
    Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und ein weiteres unter Beteiligung des BMVI
    und der Berliner Senatsverwaltung. Hintergrund der Beteiligung des Berliner Senats
    war die Durchführung mehrerer Modellprojekte, die dieser bis Juni 2015 in Berlin
    durchgeführt hat, um Ampeln fußgängerfreundlicher zu gestalten. Um auf das
    Erfahrungswissen europäischer Nachbarstaaten zur Nutzung von Countdown-Ampeln
    zurückgreifen zu können, stellte der Petitionsausschuss zudem mehrere Fragen an
    das Europäische Zentrum für Parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation
    (EZPWD). 25 der angefragten Staaten gaben daraufhin Auskunft über ihre Erfahrung
    mit Lichtsignalanlagen bzw. Count-Down-Ampeln. Das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung lässt sich unter anderem unter Einbeziehung der seitens
    der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte, der in den beiden
    Berichterstattergesprächen und der im Rahmen der EZPWD-Anfrage gewonnenen
    Erkenntnisse, wie folgt zusammenfassen:

    Zunächst stellt der Ausschuss fest, dass die Lichtsignalanlagen in Deutschland den
    Wechsel durch zwei verschiedene Übergangssignale anzeigen: Vor dem Rotsignal
    leuchtet Gelb auf; vor dem Grünlicht Rot und Gelb gleichzeitig.
    Die Dauer des Übergangssignals Gelb, also beim Wechsel von Grün auf Rot, orientiert
    sich an den Gegebenheiten vor Ort, vor allem an der zulässigen
    Höchstgeschwindigkeit. Dies ist notwendig, um eine angemessene Reaktionszeit zum
    Anhalten zu ermöglichen. Besonders starkes Abbremsen zugunsten der Befolgung der
    Ampelsignale soll so vermieden werden. Die Dauer des Übergangssignals vor dem
    Aufleuchten des Grünlichtes dient der Information der Verkehrsteilnehmer um sich auf
    die Weiterfahrt vorzubereiten und beispielsweise einen abgeschalteten Motor
    rechtzeitig wieder starten zu können.

    Der Ausschuss begrüßt, dass die Petition auch die Reduzierung des CO2-Ausstoßes
    zum Ziel hat. Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen zeigen, dass der
    Emissionsausstoß jedoch komplexer betrachtet werden muss. Gemeint sind limitierte
    Schadstoffkomponenten wie Kohlenmonoxid, Stickstoffoxide und Kohlenwasserstoffe;
    bei Diesel-Fahrzeugen zusätzlich auch die ausgestoßenen Partikel. Umfassend
    betrachtet ist festzustellen, dass eine kurzzeitige Motorabschaltung erst dann
    zweckmäßig ist, wenn Motor und Abgasnachbehandlungssysteme ihre
    Betriebstemperatur erreicht haben. Die heute von den Fahrzeugherstellern verbauten
    Start-Stopp-Systeme stellen den Motor folgerichtig erst dann automatisch aus, wenn
    das Motoröl die entsprechende Temperatur erreicht hat. Aus Gründen der Sicherheit
    und des Komforts findet eine Abschaltung ferner nur dann statt, wenn die
    Umgebungstemperatur zwischen 3 und 30 °C liegt und die Batterie nicht zu stark
    entladen ist. Gleichwohl kann der Ausschuss der Petition insoweit folgen, dass das
    manuelle Abstellen des Motors – wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind – aus
    ökonomischen Gründen und aus Gründen des Umweltschutzes sinnvoll ist. Viele
    Autofahrer praktizieren dies bereits und nutzen das Übergangssignal zum Starten des
    Motors. Bei fest installierten Ampelanlagen mit relativ häufig wechselnden Signalen
    kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass ein Wechsel auf Grün bald stattfindet,
    wenn man die vorherige Grünphase nicht gesehen hat. Zeigt die Ampel hingegen
    schon länger Rot, muss mit einem baldigen Grünzeichen gerechnet werden.

    Im Ergebnis kommt der Petitionsausschuss zu dem Schluss, dass Restrotanzeigen
    sportliches Fahrverhalten und ein zu schnelles oder verfrühtes Einfahren in die
    Kreuzung schon während des Übergangssignals provozieren können. Die Folge wäre
    eine Einbuße an Verkehrssicherheit.

    Gleiches gilt für eine Restgrünanzeige. Es ist davon auszugehen, dass Fahrerinnen
    und Fahrer, solange grün ist, eine an der Höchstgeschwindigkeit und weiteren
    Gegebenheiten orientierte Geschwindigkeit fahren. Die Aussicht, sich die Rotphase zu
    ersparen, wenn man zusätzlich beschleunigt, würde zu einem Überschreiten der
    zulässigen Höchstgeschwindigkeit verleiten. Auch hier wäre ein Verlust an
    Verkehrssicherheit die Folge. Neben der potenziellen Erhöhung der
    Durchfahrtgeschwindigkeit bestünde die Gefahr, dass die zusätzliche, sich
    verändernde Anzeige, die Verkehrsteilnehmer von besonderer Obacht, wie sie im
    Kreuzungsbereich oft angezeigt ist, ablenken würde.

    Ohne Zweifel würden die verschiedenen Autofahrertypen unterschiedlich mit den
    zusätzlichen Informationen umgehen. Gerade deshalb aber sieht der
    Petitionsausschuss in verändertem Brems- und Beschleunigungsverhalten hier eine
    erhöhte Gefahr von Auffahrunfällen.

    Der Petitionsausschuss betrachtete die unterschiedlichen Ampelschaltungen bzw.
    Signalisierungsformen neben der Auswirkungen auf den Kraftfahrzeugverkehr, vor
    allem in Hinblick auf deren Verkehrssicherheitspotentiale für zu Fuß gehende
    Personen. Dazu ließ er sich von der Berliner Senatsverwaltung über deren
    Modellprojekte unterrichten. Um die Ampeln noch fußgängerfreundlicher zu gestalten,
    wurden ab den Jahren 2012 und 2013 bis zum Sommer 2015 an insgesamt neun
    ausgewählten Berliner Kreuzungen die Auswirkungen folgender drei Signalarten auf
    den Fußgängerverkehr getestet:

    Grünblinken: Die letzten drei Grünsekunden des Lichtsignals für den Fußverkehr
    blinken. Währenddessen dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger noch die
    Fahrbahn betreten und können sie sicher queren.

    Rotblinken: Das Rotblinken wird unmittelbar nach dem Grün gesendet. Es zeigt den
    zu Fuß Gehenden an, dass sie die Fahrbahn sicher räumen können. Dem
    abbiegenden Kraftfahrzeug wird angezeigt, dass sich die zu Fuß Gehenden
    berechtigterweise noch auf der Fahrbahn befinden.

    Count-Down-Signal: Ein zusätzliches Count-Down-Signal in Form eines
    symbolisierten Zebrastreifens zeigt die verbleibende Zeit an, um die Fahrbahn sicher
    zu räumen. Dem abbiegenden Kraftfahrzeug wird angezeigt, dass sich die zu Fuß
    Gehenden berechtigterweise noch auf der Fahrbahn befinden. Das Projekt Count-
    Down erhielt in Berlin die gleiche Bewertung, wie die vorhandene Signalisierungsform
    Rot-Grün.

    Bei den Berichterstattergesprächen zeigte sich, dass vielen Verkehrsteilnehmenden
    die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) höchstwahrscheinlich nicht bekannt
    sind. Diese zielt nicht darauf ab, dass den zu Fuß gehenden Personen bei ihrer
    Fahrbahnquerung durchgehend Grün angezeigt wird. Vielmehr sind die Ampeln für
    den Fußverkehr so geschaltet, dass die zu Fuß Gehenden, die in der letzten
    Grünsekunde die Fahrbahn betreten, sicher die andere Seite erreichen. Dieser Teil
    der Rotzeit für den Fußverkehr ist die sogenannte Räumzeit. Erst danach erhalte der
    querende Kfz-Verkehr die Freigabe durch das Grünsignal. Nach der RiLSA ist
    vorgesehen, dass die Hälfte der Fußgängerfurt gequert ist, wenn die Ampelphase der
    zu Fuß gehenden Personen auf Rot umschaltet. In der Praxis ist festzustellen, dass,
    sobald Ampeln für zu Fuß gehende Personen auf Rot springen, erwartet wird, dass
    diese die Fahrbahn für den Kfz-Verkehr räumen. Die zu Fuß gehenden Personen sind
    in Unkenntnis der Räumphase oft unsicher, ob sie noch gehen oder schon stehen
    bleiben sollen.

    Die EZPW-Anfrage ergab ebenfalls keine Aussage für diese Lichtsignalart. Die
    Gründe, weshalb sich die betreffenden Staaten gegen den Einsatz von Count-Down-
    Ampeln entschieden haben, scheinen weitestgehend übereinzustimmen. So gaben
    sowohl Norwegen als auch die Schweiz an, dass durch die Einführung von
    Countdown-Ampeln keine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erwarten sei. Die
    Schweiz nimmt sogar an, dass die Nachteile solcher Lichtsignalanlagen die Vorteile
    überwiegen. Einzelne Staaten – so etwa Island, Luxemburg und Rumänien – weisen
    ausdrücklich darauf hin, dass die Einführung von Count-Down-Ampeln auch für die
    Zukunft nicht geplant sei. Stattdessen würden Ampelschaltungen unter Zuhilfenahme
    moderner Techniken an die jeweiligen Bedingungen ihrer Umwelt angepasst. So
    könne das Verkehrsaufkommen automatisch gemessen und die Länge der Rot- und
    Grünphasen den gewonnenen Erkenntnissen entsprechend vorgegeben werden. In
    Georgien werden derzeit die bereits eingeführten Countdown-Ampeln schrittweise
    gegen diese sogenannten Smarten Ampeln ausgetauscht.

    Weitestgehend einheitlich werden offensichtlich auch die Nachteile von Countdown-
    Ampeln bewertet, und zwar unabhängig davon, ob das jeweilige Land selbst Count-
    Down-Ampeln einsetzt oder nicht. So wird als Nachteil vor allem das erhöhte
    Unfallrisiko aufgrund der durch die Restzeitanzeige herausgeforderten zu sportlichen
    Fahrweise genannt. Vereinzelt wird auch auf eine hohe Reparaturanfälligkeit sowie die
    hohen Kosten der Installation und Wartung von Lichtsignalanlagen mit Restzeitanzeige
    verwiesen.

    Dort, wo Count-Down-Ampeln zum Einsatz kommen, werden als positive
    Auswirkungen hauptsächlich die Verbesserung des Verkehrsflusses, die gesteigerte
    Fahrer- bzw. Fußgängerfreundlichkeit sowie die Steigerung der Verkehrssicherheit
    genannt. Hinsichtlich der positiven Umweltwirkungen hingegen lässt sich kein
    einhelliges Meinungsbild feststellen. Teilweise wird angenommen, der
    Schadstoffausstoß könne gerade bei langen Rotphasen verringert werden, da
    Fahrzeugführer durch die Restzeitanzeige zum Abstellen des Motors ermuntert
    würden. Teilweise herrscht die Ansicht vor, der Schadstoffausstoß könne allenfalls
    minimal verringert werden.

    Insgesamt kann festgestellt werden, dass in den angefragten Staaten Count-Down-
    Ampeln, soweit sie bereits eingeführt wurden, nicht flächendeckend eingesetzt
    werden. Vor allem Ballungszentren und Großstädte mit erhöhtem
    Verkehrsaufkommen sind bevorzugte Standorte für den Einsatz von Countdown-
    Ampeln. Auch besonders lange Ampelschaltungen an breiten Straßen werden als
    Grund für die Installation angegeben. Des Weiteren merkt der Ausschuss an, dass sich
    Lichtsignalanlagen mit Restzeitanzeige in der Mehrzahl der Staaten noch in der
    Modell- bzw. Testphase befinden.

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Ergebnisse der Berliner
    Modellprojekte zunächst durch den Senat ausgewertet werden. Das BMVI hat dem
    Ausschuss mitgeteilt, dass sich der Bund-Länder-Fachausschuss mit der Thematik der
    Fußgängerampeln bereits befasst hat, das Thema nach Abschluss des Berliner
    Modellversuchs erneut auf die Tagesordnung setzt. Daher hält der Ausschuss es für
    sinnvoll, dass die ihm vorliegenden Eingaben in die Diskussion um die seines
    Erachtens notwendige fußverkehrsfreundliche Ampelschaltung, mit einbezogen
    werden. Da die Länder für (weitere) Modellprojekte zuständig sind, sollen sie die
    Petitionen ebenfalls zugeleitet bekommen. Aus Sicht des Ausschusses ist es vor allem
    wichtig, belastbare Aussagen über die objektiven Auswirkungen der
    Signalisierungsformen auf die Verkehrssicherheit zu bekommen, dazu reichen die
    Berliner Erkenntnisse nicht aus. Zwar haben die Modellprojekte gezeigt, dass die
    subjektive positive Wahrnehmung der zu Fuß gehenden Personen insbesondere bei
    Rotblinken steigt, aber dieser Faktor ist den für die Verkehrssicherheit wichtigen
    objektiven Kriterien, wie Unfälle, Zahl der Rotläufe etc., nachgeordnet. Bezüglich
    dieser Kriterien sind die Berliner Projekte nicht aussagekräftig genug, da sie nicht an
    Kreuzungen durchgeführt wurden, die Unfallschwerpunkte darstellen. Der Ausschuss
    hält abschließend fest, dass es weiterer Untersuchungen in den Ländern bedarf.

    Der Ausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund seiner Ausführungen, die Petition der
    Bundesregierung – dem BMVI – als Material zu überweisen, den Fraktionen des
    Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und den Landesvolksvertretungen
    zuzuleiten.

    Begründung (PDF)
  • në 08/06/2017

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