Alueella: Saksa

Straßenverkehrsordnung - Kein dauerhaftes Abstellen von Wohnmobilen in reinen Wohngebieten

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Deutschen Bundestag
124 Tukeva 124 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Wohnmobile nicht mehr dauerhaft in reinen Wohngebieten abgestellt werden dürfen. Wohnmobile sollten wie Wohnwagen gleich behandelt werden was bedeutet, dass diese für eine gewisse Zeit vor und nach dem Urlaub zur Be- und Entladung geparkt aber nicht dauerhaft abgestellt werden dürfen.

Perustelut

Immer mehr Menschen entdecken die Lust am Reisen mit dem Wohnmobil, was an sich sehr schön ist. Leider ist die Folge daraus, dass Wohnmobile immer mehr in reinen Wohngebieten abgestellt werden. Da, vor allem, in Großstädten die Parksituation angespannt ist sollten Wohnmobile nicht mehr dauerhaft in Wohngebieten abgestellt werden dürfen da diese oftmals bis zu 2 PKW Stellplätze blockieren. Zudem stehen diese oft vor Fenstern von Anwohnern die dann Wochenlang auf eine (meistens) weiße Wand starren. Da Straßen in reinen Wohngebieten oftmals relativ eng sind werden ebenfalls Sichtbehinderungen beim ein- und ausfahren von Hofeinfahrten oder in Kurven hervorgerufen.Wohnmobile sollten daher, ähnlich wie Wohnwagen, behandelt werden, dass diese zum Be- und Entladen eine geraume Zeit abgestellt, aber nicht dauerhaft geparkt werden dürfen. Dies sollte allerdings auf reine Wohngebiete eingeschränkt werden da wiederum nichts dagegen spricht wenn diese an breiten Straßen oder in Gewerbe-/Industriegebieten abgestellt werden.

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Uutiset

  • Pet 1-18-12-9213-022515



    Straßenverkehrs-Ordnung



    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition wird gefordert, dass Wohnmobile nicht mehr dauerhaft in reinen

    Wohngebieten abgestellt werden dürfen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

    liegen dem Petitionsausschuss 124 Mitzeichnungen und 42 Diskussionsbeiträge vor.

    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen enemmän

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