124 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Wohnmobile nicht mehr dauerhaft in reinen Wohngebieten abgestellt werden dürfen. Wohnmobile sollten wie Wohnwagen gleich behandelt werden was bedeutet, dass diese für eine gewisse Zeit vor und nach dem Urlaub zur Be- und Entladung geparkt aber nicht dauerhaft abgestellt werden dürfen.
Reden
Immer mehr Menschen entdecken die Lust am Reisen mit dem Wohnmobil, was an sich sehr schön ist. Leider ist die Folge daraus, dass Wohnmobile immer mehr in reinen Wohngebieten abgestellt werden. Da, vor allem, in Großstädten die Parksituation angespannt ist sollten Wohnmobile nicht mehr dauerhaft in Wohngebieten abgestellt werden dürfen da diese oftmals bis zu 2 PKW Stellplätze blockieren. Zudem stehen diese oft vor Fenstern von Anwohnern die dann Wochenlang auf eine (meistens) weiße Wand starren. Da Straßen in reinen Wohngebieten oftmals relativ eng sind werden ebenfalls Sichtbehinderungen beim ein- und ausfahren von Hofeinfahrten oder in Kurven hervorgerufen.Wohnmobile sollten daher, ähnlich wie Wohnwagen, behandelt werden, dass diese zum Be- und Entladen eine geraume Zeit abgestellt, aber nicht dauerhaft geparkt werden dürfen. Dies sollte allerdings auf reine Wohngebiete eingeschränkt werden da wiederum nichts dagegen spricht wenn diese an breiten Straßen oder in Gewerbe-/Industriegebieten abgestellt werden.
Link naar de petitie
Afscheurstrookje met QR-code
downloaden (PDF)Gegevens met betrekking tot de petitie
Petitie gestart:
19-06-2015
De petitie eindigt:
30-07-2015
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
-
Pet 1-18-12-9213-022515
Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Wohnmobile nicht mehr dauerhaft in reinen
Wohngebieten abgestellt werden dürfen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 124 Mitzeichnungen und 42 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenenverder
Discussie
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