53 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der § 37 StVO überarbeitet wird.Insbesondere für den Radverkehr halte ich eine einfachere, eindeutigere und klarere Formulierung für erforderlich.Zudem sollte für Neuanlagen eine Gelbphase für den Fuß- und Radverkehr gefordert werden.
Begründung
Wer als Radfahrender Radverkehrsführungen nutzt, dem bieten sich in Bezug auf Lichtsignalanlagen häufig unklare Situationen.Insbesondere auf unbekannten Strecken ist oft unklar, welches Lichtzeichen zu beachten ist, da z.B. strittig ist, ob der Radweg an den Fußweg oder an die Fahrbahn angrenzt. So können sich gefährliche Situationen ergeben.§ 37 ist zudem sehr kompliziert formuliert. So gibt es Kreuzungen, auf denen die Rechtslage nicht auf Anhieb (d, h. während der Fahrt) geklärt werden kann.Erschwerend kommt hinzu, dass die Fußgänger- und Radfahrerampeln meist kein Gelblicht haben. Theoretisch müssten sich Radfahrer jeder Ampel in Schrittgeschwindigkeit nähern, um keinen Rotlichtverstoß zu begehen. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden sollten bestehende Ampeln jedoch einen Bestandsschutz erhalten und nur Neuanlagen mit einer Gelbphase ausgestattet werden.Um o. g. Situationen zu umgehen, nutzen viele Radfahrer die Fahrbahn.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.08.2015
Petition endet:
30.09.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 1-18-12-9213-024335Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Lichtzeichenregelung für den Radverkehr in der
Straßenverkehrs-Ordnung zu konkretisieren und bei neuen Lichtzeichenanlagen für
den Fuß- und Radverkehr eine Gelbphase zu installieren.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 53 Mitzeichnungen und
53 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jedenweiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.