Straßenverkehrsordnung - Verwendung von "Dash-Lights" und "Deck-Lights" bei Einsatzfahrzeugen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

362 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

362 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Eingabe wird gefordert, dass bei Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei sowie bei Fahrzeugen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die Verwendung von "Dash-Lights" und "Deck-Lights" (sogenannte Scheibenblitzer) gesetzlich erlaubt wird.

Begründung

Durch den Einsatz dieser technischen Einrichtungen können z.B. Autofahrer im Stau das BOS Fahrzeug bei einer Sonder- und Wegerechtsfahrt (Blaulicht und Horn) auch über den Rückspiegel wahrnehmen, wenn es sich bereits unmittelbar hinter dem betreffenden Fahrzeug befindet und die RTK-Anlage auf dem Dach nicht mehr sichtbar ist. Des Weiteren können derartige technische Einrichtungen der zusätzlichen Heckabsicherung von Einsatzfahrzeugen dienen. Dieses würde die Sicherheit der Einsatzkräfte und der Verkehrsteilnehmer, vor allem auf Bundesautobahnen, erhöhen. In den USA sind diese techn. Einrichtungen weit verbreitet. In Deutschland werden diese techn. Einrichtungen bereits von einigen BOS-Fahrzeugen mit Sondergenehmigung genutzt. Da diese "Scheibenblitzer" bereits in LED-Technik und im Vergleich zu anderen techn. Einrichtungen kostengünstig von mehreren Herstellern zur Verfügung stehen, kann die Sicherheit von Einsatzfahrzeugen, Einsatzkräften und Verkehrsteilnehmern mit wenig Aufwand deutlich erhöht werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.11.2010
Sammlung endet: 04.01.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • am 08.06.2017
    Philipp Laatz

    Straßenverkehrs-Ordnung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.05.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
    Stadtentwicklung zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Eingabe wird die Zulässigkeit der Verwendung von sogenannten
    Scheibenblitzern (Dash-Lights und Deck-Lights) durch Einsatzfahrzeuge von
    Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gefordert.

    In der öffentlichen Petition, zu der 362 Mitzeichnungen vorliegen, wird Folgendes
    ausgeführt:

    Durch den Einsatz der Scheibenblitzer (LED-Frontblitzer bzw. LED-Blitzer für die
    W indschutzscheibe) könnten z. B. Autofahrer im Stau Fahrzeuge von Behörden und
    Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
    und
    einer Sonder-
    bei
    (BOS)
    Wegerechtsfahrt (Blaulicht und Horn) auch über den Rückspiegel wahrnehmen,
    wenn es sich bereits unmittelbar hinter dem betreffenden Fahrzeug befinde und die
    Blaulichtanlage auf dem Dach nicht mehr sichtbar sei. Derartige technische
    Einrichtungen
    könnten
    auch
    der
    zusätzlichen
    Heckabsicherung
    von
    Einsatzfahrzeugen dienen. Dies würde die Sicherheit der Einsatzkräfte und der
    Verkehrsteilnehmer, vor allem auf Bundesautobahnen, erhöhen. In den USA seien
    Scheibenblitzer weit verbreitet. In Deutschland würden diese bereits von einigen
    BOS-Fahrzeugen mit Sondergenehmigung genutzt. Da diese Scheibenblitzer bereits
    in LED-Technik und im Vergleich zu anderen technischen Einrichtungen
    kostengünstig von mehreren Herstellern zur Verfügung stünden, könne damit die
    Sicherheit von Einsatzfahrzeugen, Einsatzkräften und Verkehrsteilnehmern mit wenig
    Aufwand deutlich erhöht werden.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

    Die Ausrüstung der BOS-Fahrzeuge mit lichttechnischen Einrichtungen ist in den
    Bundesländern auf Grund der möglichen Ausnahmegenehmigungen nach § 70
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sehr unterschiedlich geregelt. Eine Änderung
    der Ausrüstungsvorschriften kann nicht durch einen Beschluss des Deutschen
    Bundestages erfolgen, sondern erfordert eine Verordnungsänderung durch das
    Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), der die
    Bundesländer
    folgende
    ist
    zustimmen müssen. Deshalb
    im Bundesrat
    Vorgehensweise beabsichtigt:

    Vorbereitend
    eines
    Experten
    lichttechnischen
    die
    zunächst
    sollen
    Beratungsgremiums des BMVBS (Sonderausschuss Lichttechnische Einrichtungen
    des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik) um Stellungnahme und ggf. Erarbeitung
    eines Vorschriftenentwurfs gebeten werden. Anschließend wird der Vorschlag im
    Bund-Länder-Fachausschuss
    Bei
    erörtert.
    Kraftfahrwesen
    Technisches
    entsprechender Zustimmung werden die erforderlichen rechtlichen Schritte
    eingeleitet.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
    Bundesregierung dem BMVBS zu überweisen, um sie auf das mit der Petition
    verfolgte Anliegen besonders aufmerksam zu machen.

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49 %
243 Unterschriften
114 Tage verbleibend

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