Straßenverkehrsordnung - Verwendung von "Dash-Lights" und "Deck-Lights" bei Einsatzfahrzeugen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
362 Unterstützende 0 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

362 Unterstützende 0 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08.06.2017, 13:01

Philipp Laatz

Straßenverkehrs-Ordnung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.05.2011 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zu überweisen.

Begründung

Mit der Eingabe wird die Zulässigkeit der Verwendung von sogenannten
Scheibenblitzern (Dash-Lights und Deck-Lights) durch Einsatzfahrzeuge von
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gefordert.

In der öffentlichen Petition, zu der 362 Mitzeichnungen vorliegen, wird Folgendes
ausgeführt:

Durch den Einsatz der Scheibenblitzer (LED-Frontblitzer bzw. LED-Blitzer für die
W indschutzscheibe) könnten z. B. Autofahrer im Stau Fahrzeuge von Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
und
einer Sonder-
bei
(BOS)
Wegerechtsfahrt (Blaulicht und Horn) auch über den Rückspiegel wahrnehmen,
wenn es sich bereits unmittelbar hinter dem betreffenden Fahrzeug befinde und die
Blaulichtanlage auf dem Dach nicht mehr sichtbar sei. Derartige technische
Einrichtungen
könnten
auch
der
zusätzlichen
Heckabsicherung
von
Einsatzfahrzeugen dienen. Dies würde die Sicherheit der Einsatzkräfte und der
Verkehrsteilnehmer, vor allem auf Bundesautobahnen, erhöhen. In den USA seien
Scheibenblitzer weit verbreitet. In Deutschland würden diese bereits von einigen
BOS-Fahrzeugen mit Sondergenehmigung genutzt. Da diese Scheibenblitzer bereits
in LED-Technik und im Vergleich zu anderen technischen Einrichtungen
kostengünstig von mehreren Herstellern zur Verfügung stünden, könne damit die
Sicherheit von Einsatzfahrzeugen, Einsatzkräften und Verkehrsteilnehmern mit wenig
Aufwand deutlich erhöht werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:

Die Ausrüstung der BOS-Fahrzeuge mit lichttechnischen Einrichtungen ist in den
Bundesländern auf Grund der möglichen Ausnahmegenehmigungen nach § 70
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sehr unterschiedlich geregelt. Eine Änderung
der Ausrüstungsvorschriften kann nicht durch einen Beschluss des Deutschen
Bundestages erfolgen, sondern erfordert eine Verordnungsänderung durch das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), der die
Bundesländer
folgende
ist
zustimmen müssen. Deshalb
im Bundesrat
Vorgehensweise beabsichtigt:

Vorbereitend
eines
Experten
lichttechnischen
die
zunächst
sollen
Beratungsgremiums des BMVBS (Sonderausschuss Lichttechnische Einrichtungen
des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik) um Stellungnahme und ggf. Erarbeitung
eines Vorschriftenentwurfs gebeten werden. Anschließend wird der Vorschlag im
Bund-Länder-Fachausschuss
Bei
erörtert.
Kraftfahrwesen
Technisches
entsprechender Zustimmung werden die erforderlichen rechtlichen Schritte
eingeleitet.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung dem BMVBS zu überweisen, um sie auf das mit der Petition
verfolgte Anliegen besonders aufmerksam zu machen.


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