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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass bei eingeschaltetem Tagfahrlicht, zusätzlich die Rücklichter in gedimmter oder voller Helligkeit zugeschaltet werden dürfen.
Pamatojums
Bisher ist es nicht zulässig, dass die Rücklichter bei der Nutzung des Tagfahrlichts leuchten. Dieses Verbot ist jedoch nicht nachvollziehbar, da Rücklichter keinen Blendeffekt erzielen und hierdurch bspw. auf Landstraßen das vorherfahrende Fahrzeug besser erkannt wird.Die Nutzung des Tagfahrlichts spart gegenüber des normalen Abblendlichts Energie, Kraftstoff und Verschleiß an der Hauptkennleuchte des Abblendlichts. Jedoch ist eine nicht verpflichtende, jedoch optional nachrüstbare Schaltung mit des Tagfahrlichts mit den Rückleuchten zu empfehlen, um die Erkennung von Verkehrsteilnehmern zu steigern.Bisher ist es nur möglich, die Rücklichter zusammen mit der Hauptkennleuchte des Abblendlichts leuchten zu lassen.
Saite uz petīciju
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lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
01.03.2015
Petīcija beidzas:
14.04.2015
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 1-18-12-9213-018538
Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass zusätzlich zu Tagfahrleuchten an
Kraftfahrzeugen auch Schlussleuchten eingeschaltet werden dürfen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 40 Mitzeichnungen und 13 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.