36 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Bundestag möge beschließen, die Schildkombination "Fussweg/Radfahrer frei" abzuschaffen
Begründung
Da hier laut einhelliger Rechtsauffassung für den Radfahrer Schrittgeschwindigkeit gilt, bringt die Nutzung für Radfahrer keinerlei Vorteile. Dafür wird es relativ schwer bei 6 km/h das Gleichgewicht zu halten, wenn man ein normales 28" Rad benutzt. Im Prinzip müsste man sich dort als Radfahrer sogar von Joggern überholen lassen.Bisher war der einzige Vorteil,dass hier Eltern mit kleinen Kindern (unter 10) zusammen fahren konnten. Dies ist aber seit der letzten Änderung der StVO nicht mehr nötig, da Eltern jetzt auch zusammen mit den Kindern auf Bürgersteigen fahren dürfen, und Kinder auch Radwege benutzen dürfen, die nicht auf der Fahrbahn liegen.Des weiteren wird man als Radfahrer sogar teils von KfZ- Fahren angemacht warum man nicht auf dem "Radweg" fährt. Offenbar wissen viele nicht, dass das kein Radweg ist, geschweige denn ein Nutzungspflichter. Und schon gar nicht, dass man dort nicht fahren darf, wenn man, wie 95 % aller Radfahrer schneller als 6 km/h (Schrittgeschwindigkeit) fährt. Diese Art der Beschilderung ist daher überflüssig und im Interesse von mehr Übersichtlichkeit im Straßenverkehr sowie der Kostenreduzierung abzuschaffen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
28.12.2016
Petition endet:
08.02.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 1-18-12-92-038319 Straßenverkehrswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Schildkombination "Fußweg/Radfahrer frei"
abzuschaffen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Verkehrszeichenkombination Zeichen 239 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
„Gehweg“ mit Zusatzzeichen 1022 „Radfahrer frei“ keinen Mehrwert für Radfahrer
bringe. Diese dürften auf den so gekennzeichneten Wegen lediglich 6 km/h fahren,
was allein aus Gründen des Gleichgewichtshaltens problematisch sei. Bisher sei der
Vorteil dieser Wege gewesen, dass... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.