Straßenverkehrswesen - Aufhebung der Einschränkungen in R-FGÜ 2001 - Fußgängerüberwege auch in 30er Zonen -

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 Unterstützende 22 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

22 Unterstützende 22 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird die Aufhebung der Einschränkungen in der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) - Fußgängerüberwege auch in 30er-Zonen - gefordert. Darüber hinaus soll das Zeichen 341 (Wartelinie) auch an einfachen "rechts-vor-links"-Kreuzungen ermöglicht werden.

Begründung

Der Tenor des Gesetzgebers in den letzten Jahren lässt darauf schließen, dass der nichtmotorisierte Verkehr gefördert werden soll.Zu 1) Da z. B. in einer Zone 30 keine (gesonderten) Regelungen bzgl. Vorrang von Fußgängern (und Radfahrern) gegenüber Kraftfahrzeugen bestehen, führt die Regelung "2.1 (3) FGÜ in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich" die Ansinnen "Verkehrsberuhigung" und "Förderung von nichtmotorisiertem Verkehr" ad absurdum.Insbesondere im Bereich der Erschließung innerhalb einer Zone 30 müssen Fußgänger oft den Kraftfahrzeugen Vorrang gewähren, was nicht der gewünschten Verkehrsberuhigung entspricht, schon gar nicht an Haupt-Fußgängerwegen, die Erschließungsstraßen kreuzen.Zu 2) Wie man im Internet finden kann, wird in vielen Städten und Ortschaften dies bereits so gehandhabt und/oder gefordert. Insbesondere bei kleineren Einmündungen wird die Vorfahrt gerne übersehen. Auch als aufmerksamer Autofahrer sind Wartelinien hilfreich/unterstützend. Auch gehe ich von einer notwendigen Reduzierung der Geschwindigkeit bei rechts-vor-links aus, was zu einer weiteren Verkehrsberuhigung führen müsste.

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-92-034089Straßenverkehrswesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Aufhebung der Einschränkungen in der Richtlinie für die
    Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) -
    Fußgängerüberwege auch in 30er-Zonen - gefordert. Darüber hinaus soll das
    Zeichen 341 (Wartelinie) auch an einfachen „Rechts-vor-links“-Kreuzungen ermöglicht
    werden.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass zur Betonung
    der Rechte von Fußgängern auch in Tempo-30-Zonen Fußgängerüberwege erlaubt
    werden sollten. Die Einschränkung in der Richtlinie... weiter

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