rücknahme bzw. ablehnung des antrags des wiederaufbaus der eisenbahnverbindung ducherow-swinemünde-heringsdorf in den vordringlichen bedarf plus+ des BVWP 2015.hilfsweise:Prüfung bzw. erstellung der kosten-nutzen-rechnung und gutachten unter Berücksichtigung des ausbaus der bestehenden bahnstrecke berlin-stettin-swinemünde und einer evtl. verbindung zu den gleisen der usedomer bäderbahn in swinemündevorher keine vorentwurfsplanung, um unnötige kosten zu sparen
Begründung
Die bereits bestehende Bahnstrecke von Berlin über Stettin nach Swinemünde ist ca. 235 km lang und müsste noch um ca. 3 km Luftlinie bis zu den Gleisen der Usedomer Bäderbahn verlängert werden, um den Bahnverkehr auf Usedom über Swinemünde zu erschließen. Außerdem wird sie für Schnellzüge ausgebaut.Hierzu gehört auch eine Verbindung von Wolin nach Usedom. Nach den neuesten Planungen und Beschlüssen wird diese Verbindung durch einen Tunnel hergestellt, der bis 2020 fertig gestellt werden soll und auch eine Bahntrasse beinhaltet.Somit gibt es dann bereits eine schnelle Südanbindung nach Usedom.Die alte Bahnstrecke Berlin-Ducherow-Karnin-Swinemünde ist mit ca. 205 km um ca. 15 Prozent kürzer und würde die Fahrzeit von Berlin nach Swinemünde im günstigsten Fall um wenige Minuten verkürzen. Eine weitere Verbindung durch die Wiederherstellung der o.g. Bahnverbindung nach Usedom ist deshalb unnötig, insbesondere weil auf Seitens Polen kein nennenswerter Bedarf für Güterverkehr für diese Strecke vorhanden ist, da der Frachthafen von Swinemünde auf der Woliner Seite liegt und eine Hafenentwicklung auf Usedomer Seite nur eingeschränkt möglich ist, da dieser größtenteils als touristische und Wohnbereiche ausgewiesen ist, so die Aussagen der Stadt Swinemünde.Zudem ist Usedom seit März 2000 über Wolgast wieder an das Bahnnetz angebunden - eine Anbindung, die es zu Zeiten der alten Usedomer Bahnanbindung über die Karniner Brücke noch nicht gab. Die neue Bahnstrecke nach Swinemünde wäre streckenmäßig nur für die Usedomer Orte östlich von Koserow, also insbesondere für die Orte Swinemünde, Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin etwas kürzer als die bereits bestehende Bahnanbindung über Wolgast. Ein weiterer Schachzug ist, das Karniner Bahnprojekt als Instandsetzung/Reaktivierung statt als Neubau zu deklarieren, obwohl es weder Gleise, Bahnhöfe und Bahnübergänge gibt, es sich also defakto um einen Neubau handelt. Lediglich die Widmung als Bahnstrecke besteht noch. Der einzige Grund dieses Projekt so zu deklarieren sind die neuesten Pläne der Bundesregierung, nachdem Instandsetzungen vor Neubauten gehen sollen.Usedom Stadt würde eine Umgehungsstraße bekommen und das, wo alle händeringend versuchen, die Stadt und das Hinterland von Usedom zu beleben. Das Hinterland von Usedom hätte nur Nachteile. Lärm, Verlust von Touristen, die den ruhigen, naturverbunden Teil der Insel lieben und schätzen, Vernichtung von Natur, Vertreibung geschützter Tierarten. Auch die Folgekosten einer Bahnstrecke für die Gemeinden sind zu beachten, alles andere wäre mehr als fahrlässig, wie man gerade am Rechtsstreit der Bahn mit der Gemeinde Ducherow sehen kann.Um den Kosten-Nutzen-Faktor möglichst gut aussehen zu lassen, wird erst einmal eingleisig geplant , obwohl zweigleisig notwendig wäre und Güterverkehr hochgerechnet, obwohl es keinen entsprechenden Bedarf gibt. Und das Alles nur, weil einige Wenige das Baudenkmal Karniner Brücke wieder befahren sehen wollen.
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Antrag, des Landes Mecklenburg-Vorpommern
abzulehnen, mit dem die direkte Eisenbahnverbindung Berlin – Usedom im Rahmen
des Bundesverkehrswegeplans 2015 wiederhergestellt werden soll.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 48 Mitzeichnungen und 12 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, der Antrag müsse abgelehnt
werden, da der Bahnverkehr auf Usedom über die bestehende, ca. 235 km lange
Bahnstrecke Berlin – Stettin – Swinemünde erschlossen werden könne. Die Strecke
müsse lediglich um rund 3 km Luftlinie bis zu den Gleisen der Usedomer Bäderbahn
verlängert werden. Außerdem werde die Strecke für Schnellzüge ausgebaut, dazu
gehöre auch eine Verbindung von Wollin nach Usedom. Usedom erhielte so eine
schnelle Südanbindung. Die alte 205 km lange Bahnstrecke Berlin – Ducherow –
Karnin – Swinemünde würde die Fahrzeit von Berlin – Swinemünde im günstigsten
Fall nur um wenige Minuten verkürzen. Eine Wiederherstellung sei aber auch
deshalb unnötig, weil Polen keinen Bedarf für Güterverkehr auf dieser Strecke habe.
Zudem sei Usedom seit März 2000 über Wolgast wieder an das Bahnnetz
angeschlossen.
Usedom Stadt würde eine Umgehungsstraße bekommen, obwohl versucht werde,
die Stadt und das Hinterland von Usedom zu beleben. Für das Hinterland sei das
Vorhaben nachteilig: mehr Lärm, weniger Naturtourismus sowie die Vernichtung von
Natur und die Vertreibung geschützter Tierarten. Auch die Folgekosten einer
Bahnstrecke für die Gemeinden seien zu beachten. Um den Kosten-Nutzen-Faktor
(NKF) möglichst gut aussehen zu lassen, werde erst einmal eine eingleisige Strecke
geplant, obwohl eine zweigleisige notwendig wäre. Das Projekt werde nur betrieben,
damit das Baudenkmal Karniner Brücke wieder befahren werde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Zu diesem Anliegen gibt es einen Schriftwechsel mit dem Petitionsausschuss des
Landes Mecklenburg-Vorpommern, der dazu ebenfalls Stellung bezogen hat. Der
Landtag Mecklenburg Vorpommern hat in seiner Drucksache 6/3179 detaillierte
Ausführungen zu dem Projekt und den zugrundeliegenden Verkehrsprognosen
gemacht.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Die Insel Usedom würde mit der Wiederherstellung der gegen Ende des
2. Weltkrieges zerstörten Eisenbahnstrecke über die Karniner Brücke bis
Swinemünde wieder an das Eisenbahnfernverkehrsnetz angeschlossen. Das Land
Mecklenburg-Vorpommern hat das Projekt im März 2013 beim Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Aufnahme in den BVWP 2015
angemeldet. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die mit der Petition
geforderte Rücknahme des Antrages daher nur durch das Land als Antragsteller
erfolgen kann.
Das verfügbare Finanzvolumen wird in den kommenden Jahren nicht ausreichen, um
den dringendsten Investitionsbedarf für den Aus- und Neubau zu decken. Insofern
wird es absehbar nur wenige Neubeginne von Infrastrukturvorhaben geben. Dies
erfordert eine strenge Priorisierung der Projekte. Die für den BVWP 2015
vorgeschlagenen Aus- und Neubaumaßnahmen für Schienenwege werden derzeit
untersucht. Dabei werden nur Maßnahmen mit Bauwürdigkeit, das heißt mit guter
Aussicht auf eine Aufnahme in den BVWP, vollständig gesamtwirtschaftlich bewertet
und ihr NKF ermittelt. Dazu gehört auch das mit der Petition kritisierte Projekt. Daher
sind derzeit keine Aussagen zur Wirtschaftlichkeit dieses oder alternativer
Infrastrukturprojekte für Usedom möglich.
Der Ausschuss ergänzt, dass der BVWP-Prozess sehr transparent gehalten und
regelmäßig der Öffentlichkeit vorgestellt wird. Die Bewertungsergebnisse werden im
Internet veröffentlicht. Der Entwurf des BVWP soll im 2. Halbjahr 2015 vorgelegt
werden. Darin sind die Bewertungsergebnisse sowie Aussagen zur Einstufung der
Projektvorschläge in die Dringlichkeitskategorien enthalten. Der Entwurf wird
anschließend einem Konsultationsverfahren unterzogen. Der Petitionsausschuss
weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Interessierten sich schriftlich zum Entwurf
äußern können. Dieses Beteiligungsverfahren ist Teil der Strategischen
Umweltprüfung (SUP). Danach wird der BVWP als Regierungsprogramm vom
Kabinett beschlossen. Zu seiner Umsetzung muss anschließend der Deutsche
Bundestag im Rahmen eines parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens den
Infrastrukturbedarf durch eine Änderung der Ausbaugesetze und eine Aufnahme der
Projekte in die entsprechenden Bedarfspläne feststellen. Vor dem Ende dieses
Prozesses werden keine technischen Entwurfsplanungen begonnen.
Der vorgetragenen Forderung, der Bundesregierung vorzuschlagen, den o. g. Antrag
zurückzuziehen kann der Ausschuss aufgrund dargestellten Zuständigkeiten nicht
entsprechen. Das Ergebnis der Projektbewertung muss vor dem Hintergrund der
Entscheidungen zum neuen BVWP 2015 abgewartet werden.
Vor diesem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)