Region: Stuttgart
Erfolg
Sport

Stuttgarter Schwimmbäder: Studentenrabatt zukünftig nicht mehr nur bis 25 Jahre

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Fritz Kuhn

531 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

531 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Fritz Kuhn

Die Altersbegrenzung von 25 Jahren bezüglich des Studentenrabatts in den Stuttgarter Schwimmbädern abschaffen.

Begründung

In Stuttgart bekommt man in sämtlichen Schwimmbädern nur bis 25 Jahre Studentenrabatt. Anschließend muss man den vollen Preis zahlen. Dies wirft insbesondere hinsichtlich der Tatsache, dass man sich ab 25 selbst krankenversichern muss und gleichzeitig kein Kindergeld mehr bekommt, was für höhere Ausgaben sorgt, Fragen auf. Hauptargument gegen diese Regelung ist es, dass ein Student mit 26 Jahren keinesfalls mehr verdient, als ein Student mit 25 Jahren. Auch ist in den umgrenzenden Gebieten (z.B. Böblingen, Filderstadt) diese Begrenzung auf 25 Jahre für den Studentenrabatt nicht vorgesehen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.08.2018
Petition endet: 07.10.2018
Region: Stuttgart
Kategorie: Sport

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützer,

    nochmal ein großes Dankeschön an all diejenigen, die ihre Unterschrift abgegeben haben.
    Mit dem neuen Jahr folgte auch die überaus erfreuliche Nachricht, dass die Altersbegrenzung von 25 Jahren für Studierende in den Stuttgarter Schwimmbädern aufgehoben wurden.
    Weitere Infos können folgendem Link entnommen werden: www.stuttgart.de/baeder/item/664132

  • Aufgrund des Semesterbeginns, der mit dem Ende der Unterschriftensammlung zusammenfiel, nun mit etwas Verspätung ein Statusupdate: Zunächst einmal vielen Dank an Alle, die Ihre Unterschrift abgegeben haben.
    Ich werden die Petition nun in Kürze an der betreffende Stelle einreichen.

Aus der EU-Menschenrechtscharta: "Artikel 21: Nichtdiskriminierung. (1) Diskriminierungen, insbesondere wegen (...) des Alters (...) sind verboten."

Wer im Jahr 2018 glaubt, man macht als junger Menschen eine einzige Ausbildung im Leben und arbeitet fast 50 Jahre bis zur Rente in demselben Beruf, der hat wohl die letzten Jahrzehnte verpennt und den Wandel in der Arbeitswelt nicht bemerkt, die auf lebenslange Weiterbildung setzt. Derjenige wundert sich wohl, warum er mit seiner Ausbildung von anno tobak keinen Job mehr bekommt.

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