Suchtgefahren - Beschränkungen für Verkauf, Werbung und öffentlichen Konsum von Alkohol

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag

169 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

169 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

De petitie is gericht aan: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Zugang zu Alkohol zu erschweren sowie positive Werbung und den öffentlichen Verkauf zu verbieten. Alkohol muss in Supermärkten (Beispielhaft genannt) in gesondert zugänglichen Bereichen aufbewahrt werden sodass Kinder nicht damit konfrontiert und Suchtkranke nicht verführt werden. Ebenso ist der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu verbieten. Der Zugang zu Alkohol in jedweder Form darf erst ab 21 Jahren erfolgen.

Reden

Obwohl erhebliche Gefahren von Alkohol ausgehen wird dieser ständig beworben und man wird zum Kontakt zu diesem Zellgift gezwungen. Es ist wünschenswert das der andere Teil der Gesellschaft vor diesen Gefahren geschützt wird und der Zugang zu Alkohol nur den Menschen ermöglicht wird die dies explizit möchten.

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 21-08-2014
De petitie eindigt: 02-10-2014
Regio: Duitsland
Categorie:

Nieuws

  • Pet 2-18-15-2127-010975Suchtgefahren
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, den Zugang zu Alkohol zu erschweren sowie positive
    Werbung und den öffentlichen Verkauf zu verbieten.
    Alkohol muss in Supermärkten (beispielhaft genannt) in gesondert zugänglichen
    Bereichen aufbewahrt werden, sodass Kinder nicht damit konfrontiert und Suchtkranke
    nicht verführt werden. Ebenso ist der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu verbieten.
    Der Zugang zu Alkohol in jedweder Form darf erst ab 21 Jahren erfolgen.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm... verder

Nog geen voor argument.

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