Suchtgefahren - Beschränkungen für Verkauf, Werbung und öffentlichen Konsum von Alkohol

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
169 Unterstützende 169 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

169 Unterstützende 169 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Zugang zu Alkohol zu erschweren sowie positive Werbung und den öffentlichen Verkauf zu verbieten. Alkohol muss in Supermärkten (Beispielhaft genannt) in gesondert zugänglichen Bereichen aufbewahrt werden sodass Kinder nicht damit konfrontiert und Suchtkranke nicht verführt werden. Ebenso ist der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu verbieten. Der Zugang zu Alkohol in jedweder Form darf erst ab 21 Jahren erfolgen.

Begründung

Obwohl erhebliche Gefahren von Alkohol ausgehen wird dieser ständig beworben und man wird zum Kontakt zu diesem Zellgift gezwungen. Es ist wünschenswert das der andere Teil der Gesellschaft vor diesen Gefahren geschützt wird und der Zugang zu Alkohol nur den Menschen ermöglicht wird die dies explizit möchten.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-2127-010975Suchtgefahren
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, den Zugang zu Alkohol zu erschweren sowie positive
    Werbung und den öffentlichen Verkauf zu verbieten.
    Alkohol muss in Supermärkten (beispielhaft genannt) in gesondert zugänglichen
    Bereichen aufbewahrt werden, sodass Kinder nicht damit konfrontiert und Suchtkranke
    nicht verführt werden. Ebenso ist der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu verbieten.
    Der Zugang zu Alkohol in jedweder Form darf erst ab 21 Jahren erfolgen.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm... weiter

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