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Landrat Prof. Dr. Ulrich Reuter
Für Bezieher von Leistung nach SGB II & SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und für Rundfunkgebührenbefreite fordern wir : Die Einführung eines tageszeitlich unbegrenzten Sozialtickets für den öffentlichen Nahverkehr im Landkreis Aschaffenburg.
Das geforderte Ticket soll zeitlich unbegrenzt sein, da sich die Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben nicht auf bestimmt Tageszeiten begrenzt. Das Sozialticket berechtigt zum Erwerb eines ermäßigten Monatstickets auf Grundlage des im Sozialgesetzbuch als Regelsatz für den Verkehr festgelegten Betrages von 25,12 €. Die darüber hinausgehenden Kosten müssen vom Landkreis getragen werden.
Dôvody
Soziales und kulturelles Leben findet hauptsächlich in Ballungszentren statt. Als ein auf dem Land lebender Mensch ist man heute darauf angewiesen, regelmäßig in Städte zu fahren, nicht nur um Einkäufe zu erledigen, sondern vor Allem um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Beratungsstellen, Ämter, Angebote zur beruflichen Integrationsförderung, Fachärzte, die Kreisverwaltung, das Landratsamt, soziale Kaufhäuser und sonstige soziale Einrichtungen und Beratungsstellen befinden sich größtenteils in der Stadt Aschaffenburg.
Die Erreichbarkeit dieser Einrichtungen ist ein Hauptanliegen wenn es um Integration von ökonomisch schwächer gestellten Menschen im Landkreis Aschaffenburg geht. Durch die aktuellen Preise im öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist es jedoch heute schwer für den oben genannten Personenkreis für die Beförderung aufzukommen. Mit den als Regelsatz vorgesehenen 25,12 € kommt man hier nicht weit. Unter https://www.vab-info.de/tarifauskunft können aktuelle Tarife eingesehen werden.
Wir erwarten von Landrat Prof. Dr. Reuter, dem Kreistag und von den Bürgermeistern der Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg: Diese Forderung zu unterstützen und sich für die Umsetzung in Ihren Gremien einzusetzen.