Tarifvertragsrecht - Mehr Transparenz für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
122 Unterstützende 122 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

122 Unterstützende 122 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge ihrem gesamten Wortlaut und Inhalt nach öffentlich bekannt und zugänglich gemacht werden.

Begründung

Tarifverträge können vom BMAS für allgemein verbindlich erklärt werden. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gelten die in dem Tarifvertrag getroffenen Bestimmungen unmittelbar verbindlich und stellen arbeitsrechtlich verbindliche Regelungen dar. Sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern ist eine Kenntnisnahme oft nur unter erschwerten, zeit- und kostenintensiven Bedingungen möglich. Der effektive Rechtschutz erfordert es, dass denjenigen, die unmittelbar von einer Norm betroffen sind, die Möglichkeit gegeben wird, von derem Inhalt auf einfachem und unkompliziertem Wege Kenntnis zu erlangen. Eine Veröffentlichung der für allgemein verbindlich erklärten Tarifverträge wenigstens im Internet ist daher dringend geboten. Eine Nennung der maßgeblichen Tarifverträge auf der Internetseite des BMAS ohne Inhalt stellt für die betroffenen Personen - gerade aufgrund der Kürze arbeitsgerichtlicher Verfahren - eine Vorenthaltung rechtstaatlicher Grundsätze dar.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-11-8022-003777

    Tarifvertragsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass alle allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
    ihrem gesamten Wortlaut und Inhalt nach öffentlich bekannt und zugänglich gemacht
    werden.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Arbeitgebern und
    Arbeitnehmern eine Kenntnisnahme der allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge
    oft nur unter erschwerten und zeit- und kostenintensiven Bedingungen möglich sei.
    Der effektive Rechtsschutz erfordere, dass denjenigen, die... weiter

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