Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Es besteht die Wahlfreiheit der Apotheke, jede/r Patient/in soll dort seine Medikamente bestellen oder kaufen können, wo er möchte.
Doch Internet Apotheken sollten immer eine telefonische Beratung durchführen, in welchem sie über die Nebenwirkungen und Wechselwirkungen informieren müssen.
Nur wenige Ärzte klären über die Nebenwirkungen und Wechselwirkungen der Medikamente auf, da Sie kaum Zeit für Ihre Patienten haben.
Ich bin beschäftigt bei einem ambulante Pflegedienst, diese ist einem Patienten von mir passiert. Patient bekommt ein neues Medikament vom Arzt verschrieben. Da es bei seiner örtlichen Apotheke Ihm zu teuer war, bestellt er es bei einer Internet Apotheke wo es günstiger war. Er bekommt es 2 Tage später zugesandt ohne Hinweise auf Wechselwirkungen, weil er nur diese Medikament bestellt hatte. Er nimmt es 10 Tage ein und klagte eines morgens über Herzrassen und über Brustenge. Daraufhin habe ich die Rettung gerufen. Ende vom Lied, Herzinfarkt da sein Herzmedikament nicht ordentlich gegriffen hat, weil das andere Medikament die Wirkung aufgehoben hatte. Er hat nochmals Glück gehabt bei anderen kann es zu spät sein.
Wenn gerade ältere Menschen dann die Medikamente einfach einnehmen, weil die Kinder diese bei einer Internet Apotheke gekauft haben, ohne Beratung oder Hinweise, kann dies tödlich enden. Viele Medikamente heben sich gegenseitig auf.
Internet Apotheken sparen an der Beratung, die Apotheken vor Ort weisen dagegen auf die Wechselwirkungen oder Nebenwirkungen der Medikamente daraufhin.
Daher meine Forderung:
Internet Apotheken müssen bei rezeptpflichtigen Medikamenten immer eine telefonische Beratung durchführen, da Sie nicht wissen ob der Patient noch weitere Medikamente einnimmt, was zum Beispiel die Wirkung aufheben könnte. Hier besteht Lebensgefahr, besonders bei Senioren, die auf Grund nachlassender Sehkraft die Packungsbeilage nicht mehr lesen können.
Begründung
Die Gefahr von Wechselwirkungen von Medikamenten sollte man nicht unterschätzen!
Internet Apotheken müssen bei rezeptpflichtigen Medikamenten immer eine telefonische Beratung durchführen, da Sie nicht wissen ob der Patient noch weitere Medikamente einnimmt, was zum Beispiel die Wirkung aufheben könnte. Hier besteht Lebensgefahr, besonders bei Senioren, die auf Grund nachlassender Sehkraft die Packungsbeilage nicht mehr lesen können.
Hier geht es um Leben und Tod für die Bürger/innen.