Région: Allemagne

Telemediengesetz (TMG) - Ergänzung des TMG bezüglich der Anschluss-Sperrung aufgrund Zahlungsverzugs analog der TKG-Regelungen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

28 signatures

Le processus de pétition est terminé

28 signatures

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition soll erreicht werden, dass das Telemediengesetz (TMG) bezüglich der Sperrung des Anschlusses wegen Zahlungsverzug analog der Regelungen im Telekommunikationsgesetzes (TKG) ergänzt wird.

Raison

Die Gesellschaft hat das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium wie einst das Telefon, Hör- und Rundfunk im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes angenommen. Inzwischen werden Informationen auch ausschließlich über das Internet unter anderem per E-Mail übertragen oder von dort aus Verträge geregelt und verwaltet. Dem überwiegenden Teil der Bevölkerung dient das Internet als Einheit, die zum täglichen Leben dazugehört und benötigt wird. Viele Dinge lassen sich nicht mehr per Telefon, Post oder Fax regeln, da die entsprechenden Daten nicht bekannt sind oder nur über das Internet diese Informationen beschafft oder geändert werden können. Denn von dort aus werden inzwischen Verträge, Bankkonten oder die Organisation von Sachen des täglichen Bedarfs bewältigt. Durch diesen Gesellschaftswandel muss es in Zukunft gewahrt sein, dass Personen trotz widriger Umstände (wie vorübergehender Zahlungsengpass, schwerwiegender Krankheit) bei Zahlungsverzug von diesem Medium nicht sofort ausgeschlossen werden, sondern nach den Regelungen des § 45k TKG (Telekommunikationsgesetz) auch im Anwendungsbereich des § 2 TMG (Telemediengesetz) verfahren wird. Ebenfalls lässt sich die Rechnung mittels Banküberweisung erschwert begleichen, da ein überwiegender Teil der Bevölkerung das Onlinebanking nutzt. Dadurch hindert der Internetanbieter den Kunden an der Erfüllung seiner Leistungspflicht erheblich. Internetanbieter verweisen in der Praxis regelmäßig darauf, dass diese nicht in den Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) fallen. Deshalb ist eine sinngemäße Regelung nach § 45k TKG (Telekommunikationsgesetz) für den Anwendungsbereich nach § 2 TMG (Telemediengesetz) in die Gesetzgebung aufzunehmen. Grund ist, dass es keinen unmittelbaren Ausschluss geben darf, da das Medium Internet inzwischen die Belange nach Artikel 5 Grundgesetz erfüllt und selbst der Internetanbieter nicht mehr erreicht wird, da man gesperrt wurde und keinen Zugang zu Kontaktdaten hat.

Lien vers la pétition

Image avec code QR

Fiche détachable avec code QR

télécharger (PDF)

détails de la pétition

Pétition lancée: 30/07/2016
Fin de la pétition: 01/09/2016
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

  • Pet 1-18-09-90201-034894

    Telekommunikationsgesetz (TKG)


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als
    Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine analoge Anwendung der Regelungen des § 45k
    Telekommunikationsgesetz bezüglich der Sperre des Anschlusses wegen
    Zahlungsverzuges für den Anwendungsbereich des Telemediengesetzes gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
    Gesellschaft das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

Contribuer à renforcer la participation citoyenne. Nous souhaitons faire entendre vos préoccupations tout en restant indépendants.

Promouvoir maintenant