Telemediengesetz (TMG) - Ergänzung des TMG bezüglich der Anschluss-Sperrung aufgrund Zahlungsverzugs analog der TKG-Regelungen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

28 handtekeningen

De petitie is afgesloten

28 handtekeningen

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition soll erreicht werden, dass das Telemediengesetz (TMG) bezüglich der Sperrung des Anschlusses wegen Zahlungsverzug analog der Regelungen im Telekommunikationsgesetzes (TKG) ergänzt wird.

Reden

Die Gesellschaft hat das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium wie einst das Telefon, Hör- und Rundfunk im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes angenommen. Inzwischen werden Informationen auch ausschließlich über das Internet unter anderem per E-Mail übertragen oder von dort aus Verträge geregelt und verwaltet. Dem überwiegenden Teil der Bevölkerung dient das Internet als Einheit, die zum täglichen Leben dazugehört und benötigt wird. Viele Dinge lassen sich nicht mehr per Telefon, Post oder Fax regeln, da die entsprechenden Daten nicht bekannt sind oder nur über das Internet diese Informationen beschafft oder geändert werden können. Denn von dort aus werden inzwischen Verträge, Bankkonten oder die Organisation von Sachen des täglichen Bedarfs bewältigt. Durch diesen Gesellschaftswandel muss es in Zukunft gewahrt sein, dass Personen trotz widriger Umstände (wie vorübergehender Zahlungsengpass, schwerwiegender Krankheit) bei Zahlungsverzug von diesem Medium nicht sofort ausgeschlossen werden, sondern nach den Regelungen des § 45k TKG (Telekommunikationsgesetz) auch im Anwendungsbereich des § 2 TMG (Telemediengesetz) verfahren wird. Ebenfalls lässt sich die Rechnung mittels Banküberweisung erschwert begleichen, da ein überwiegender Teil der Bevölkerung das Onlinebanking nutzt. Dadurch hindert der Internetanbieter den Kunden an der Erfüllung seiner Leistungspflicht erheblich. Internetanbieter verweisen in der Praxis regelmäßig darauf, dass diese nicht in den Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) fallen. Deshalb ist eine sinngemäße Regelung nach § 45k TKG (Telekommunikationsgesetz) für den Anwendungsbereich nach § 2 TMG (Telemediengesetz) in die Gesetzgebung aufzunehmen. Grund ist, dass es keinen unmittelbaren Ausschluss geben darf, da das Medium Internet inzwischen die Belange nach Artikel 5 Grundgesetz erfüllt und selbst der Internetanbieter nicht mehr erreicht wird, da man gesperrt wurde und keinen Zugang zu Kontaktdaten hat.

Link naar de petitie

Afbeelding met QR-code

Afscheurstrookje met QR-code

downloaden (PDF)

Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 30-07-2016
De petitie eindigt: 01-09-2016
Regio: Duitsland
Categorie:

Nieuws

  • Pet 1-18-09-90201-034894

    Telekommunikationsgesetz (TKG)


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als
    Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine analoge Anwendung der Regelungen des § 45k
    Telekommunikationsgesetz bezüglich der Sperre des Anschlusses wegen
    Zahlungsverzuges für den Anwendungsbereich des Telemediengesetzes gefordert.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
    Gesellschaft das Internet als Informations- und Kommunikationsmedium... verder

Nog geen voor argument.

Nog geen tegenargument.

Help mee om burgerparticipatie te vergroten. We willen je kwesties kenbaar maken en daarbij onafhankelijk blijven.

Nu ondersteunen