Temporäre Verdopplung der in § 9a Einkommensteuergesetz genannten Pauschbeträge für Werbungskosten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

8 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

8 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine temporäre Verdoppelung der in § 9a Einkommensteuergesetz genannten Pauschbeträge für Werbungskosten für das Kalenderjahr 2020 gefordert (Coronakrise).

Begründung

Abgeltung von Härten für die in §§ 9a und 22 Einkommensteuergesetz (Arbeitnehmerpauschbetrag etc.) genannten Personen, die im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie entstanden sind.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.05.2020
Petition endet: 15.07.2020
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

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