Temporäre Verdopplung der in § 9a Einkommensteuergesetz genannten Pauschbeträge für Werbungskosten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
8 Unterstützende 8 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

8 Unterstützende 8 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine temporäre Verdoppelung der in § 9a Einkommensteuergesetz genannten Pauschbeträge für Werbungskosten für das Kalenderjahr 2020 gefordert (Coronakrise).

Begründung

Abgeltung von Härten für die in §§ 9a und 22 Einkommensteuergesetz (Arbeitnehmerpauschbetrag etc.) genannten Personen, die im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie entstanden sind.

Link zur Petition

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