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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Begrenzung des Streikrechts auf 4 Streiktage pro Jahr pro Berufsgruppe pro Gewerkschaft mit maximal 15% der organisierten Belegschaften.
Begründung
Seit der Einführung des Mindestlohns wird jede Einzelberufsgruppe einen Grund für ihre Fehleinstufung finden, um - entsolidarisiert - für sich jeweils mehr herauszuschlagen.
Seit der Einführung der Majoritätsdiktatur werden zunehmend Streikmotive entwickelt, die einzelne Berufsgruppen an einzelne Gewerkschaften binden sollen. Der jeweilige Streik dient nicht den Interessen des einzelnen Arbeitnehmers sondern dem Herauswachsen der brutalsten vertretenden Gewerkschaft.
Das Streikrecht gilt nicht für alle Beschäftigten. So erhalten streikfeste Unternehmen, insbesondere diejenigen der konfessionellen Träger, das Alleinstellungsmerkmal der absoluten Versorgungssicherheit.
Die aktuellen Terrorstreiks treffen jeden Einzelnen durch Unplanbarkeit, Kostenaufwand und gefährden dessen Arbeitsplatz. Sie greifen nicht mehr den Unternehmer und sein Portemonnaie an, sie nehmen ganze Bevölkerungsteile in Geiselhaft.
Da ein wertvolles und errungenes Gewohnheitsrecht zum Schaden der Gesellschaft falsch eingesetzt wird, muß der Rahmen der Anwendbarkeit normativ eingeschränkt werden.
Gewerkschaftliche Fragen höchster Bedeutung sind politische Fragen, die in der gesamtgesellschaftlichen Diskussion, nicht aber über das neue Druckmittel der Lähmung der Gesellschaft besprochen werden sollen.
Terror und Geiselhaft und Einschränkung der Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen sind keine legitimen Mittel der politischen Diskussion.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
02.06.2015
Sammlung endet:
01.08.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte