16 Unterschriften
Sammlung beendet
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Änderung des Paragraphen 2215 Bürgerliches Gesetzbuch gefordert. Es soll hinzugefügt werden zu Absatz 1 alsb) Sollte das Nachlassverzeichnis nicht unverzüglich, sonst 4 Wochen, nach der. Annahme des Amtes vorliegen, so soll das zuständige Gericht angerufen werden, welches per Notfrist einen neuen Testamentsvollstrecker beruft, sofern das Testament nicht einen weiteren Testamentsvollstrecker alternativ vorsieht.
Begründung
Das BGB sieht unter anderem auch Fristen für die Erbausschlagung vor. Ferner kollidieren Verzögerungen unter Umstaenden auch mit anderen Gesetzeswerken.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.08.2018
Petition endet:
17.09.2018
Region:
Deutschland
Kategorie:
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.