Testament - Änderung des § 2215 Bürgerliches Gesetzbuch

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

16 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine Änderung des Paragraphen 2215 Bürgerliches Gesetzbuch gefordert. Es soll hinzugefügt werden zu Absatz 1 alsb) Sollte das Nachlassverzeichnis nicht unverzüglich, sonst 4 Wochen, nach der. Annahme des Amtes vorliegen, so soll das zuständige Gericht angerufen werden, welches per Notfrist einen neuen Testamentsvollstrecker beruft, sofern das Testament nicht einen weiteren Testamentsvollstrecker alternativ vorsieht.

Begründung

Das BGB sieht unter anderem auch Fristen für die Erbausschlagung vor. Ferner kollidieren Verzögerungen unter Umstaenden auch mit anderen Gesetzeswerken.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.08.2018
Petition endet: 17.09.2018
Region: Deutschland
Kategorie:

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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