Wir fordern die Anpassung der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) vom 28.11.2020, insbesondere des § 2 Abs. 21 und § 2 Abs. 25a für eine sofortige Öffnung aller Hundeschulen!
Reason
Denn Fakt ist:
- Das Tierwohl und der Tierschutz muss gewährleistet sein! Vor allem Welpen brauchen für eine gelungene Sozialisation (bis zur 18. Lebenswoche) gleichaltrige Artgenossen, was über Welpengruppen o.ä. Formate sichergestellt wird. Die (Lern)Erfahrungen dieser sensiblen Entwicklungsphase sind nicht nachholbar. Aktuell finden Welpengruppen o.ä. Formate nicht statt, sodass die Gefahr einer Deprivation (Mangel-, Fehl- und/oder Negativprägung) offensichtlich ist. Folglich können keine professionellen Interventionen zur Förderung der Tiere und ihren Besitzer*innen durch die Trainer*innen erfolgen. Des Weiteren wird Halter*innen dadurch auch die Möglichkeit genommen, beispielsweise Tieren mit herausforderndem Verhalten (Ängstlichkeit, Aggression etc.) eine artgerechte Haltung zu gewährleisten, sodass sich u.a. die Gefahr von Beißunfällen potenziert.
- Hundeschulen bieten Bildungsangebote (Bildung und Ausbildung von Hund und Halter*in) an und sind keine Unterhaltungsveranstaltung!
- Unsere Hunde und wir Hundebesitzer*innen werden benachteiligt!
Denn wie kann es sein, dass
- in geschlossenen Räumen mit limitierter Personenanzahl und/oder Mindestabstand beispielsweise Trauungen und Gottesdienste weiterhin möglich sind. Uns wird es aber untersagt, auf einem weitreichenden Außengelände unter Wahrung aller Hygienebestimmungen trainieren zu dürfen?
- der (vereinzelte) Reitbetrieb und Betrieb von Hundeschulen, beispielsweise in Hamburg und Brandenburg möglich sind? Was macht Mecklenburg-Vorpommern hier zu einer nicht nachvollziehbaren Ausnahme?
- beruflich bedingte Reisen bzw. Fahrten auch über die Landesgrenze MV hinaus erlaubt sind. Mehr noch: Flugreisen (auch transkontinental) sind möglich. Wir aber dürfen auf einem privaten Gelände keine Trainingseinheiten durchführen?
- internationale Sportwettkämpfe (Wintersport, Handball, Fußball etc.) stattfinden dürfen, wobei die Sportler*innen (z.B. beim Biathlonmassenstart) ohne Masken starten, kein Mindestabstand halten und sehr viele Menschen (beispielsweise Betreuer*innen und Trainer*innen) eng zusammenstehen bzw. in den Unterkünften beisammen sind. Wir aber dürfen bei Einhaltung aller Hygienevorschriften unter Freiluftbedingungen mit unseren Hund mit professioneller Anleitung nicht trainieren?
- wir in unserer Menschwürde durch das Kontaktverbot verletzt werden, was das Amtsgericht Weimar mit dem Urteil vom 11. Januar 2021 (AZ: 6 OWi-523 Js 202518/20) eindeutig belegt hat.
Wir bitten Sie, Frau Ministerpräsidentin, inständig, Ihre Entscheidungen hinsichtlich der Hundeschulen v.a. im Sinne unserer vierbeinigen Begleiter zu überdenken.
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Änderungen an der Petition
on 23 Jan 2021
Debate
richtig und wichtig diese Petition! Bitte unterstützt auch diese. LG an alle verantwortungsbewussten Hundemenschen und die, die es noch werden wollen...
No CONTRA argument yet.
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on 19 Feb 2021
Weil ich Tiere liebe!
on 13 Feb 2021
Tiere sind keine Gegenstände, sondern als fühlende Wesen zu sehen und zu behandeln!
on 10 Feb 2021
Jeder Hund hat ein Recht auf ein artgerechtes Leben!
on 09 Feb 2021
Ich denke das durch Corona sehr viel auf der Strecke bleibt. Das Tierwohl sowieso auch ohne Virus. Darum bin ich dafür.
on 07 Feb 2021
Weil wir selbst betroffen sind