Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, das eine klare Rechtslage für die Sport- und Freizeitfischer in Deutschland zur selektiven Entnahme maßiger und außerhalb der Schonzeit gefangener Fische schafft. Mit diesem Gesetz schafft der Bundestag auch gleichzeitig eine Verbesserung des, im Moment, desaströsen Fischbestandes in unseren Gewässern.
Selgitus
Eine Klarstellung vorab: Bei dieser Petition bleiben die §§ 1 und 17 TierSchG unberührt. Wir distanzieren uns auch von denjenigen, die einen Fisch fangen, als Trophäe fotografieren und ihn dann wieder zurücksetzen. Es geht hier lediglich um ein Gesetz, das uns Anglern ein wenig mehr Sicherheit bei der Ausübung unseres Hobbies gibt und das den Fischbestand in unseren Gewässern sichern soll. Viele Angler in Deutschland, besonders die Angeljugend, leiden regelrecht an der unklaren Rechtslage. Es entbrennen sehr viele Diskussionen über dieses Thema bis hin zu Streitereien unter Angelkollegen. Einige Angler sind sogar der Auffassung daß jeder maßige Fisch waidgerecht getötet werden muss um sich nicht strafbar zu machen. Wiederum andere Angler sehen in der aktuellen Rechtslage überhaupt keine Veranlassung einen Fisch dem Gewässer zu entnehmen. Auch die Gegenläufigen Meinungen der beiden großen Angelverbände, tragen nicht gerade zu einer Rechtssicherheit bei. Wir brauchen Dringend ein Gesetz zur Selektiven Entnahme von Fischen nach dem Vorbild der britischen Inseln, Skandinaviens oder Frankreichs. Dabei werden z.B. nur die Fische entnommen auf die gezielt geangelt wurde und evtl. anfallender Beifang wie z.B. Brassen beim Karpfenfang, dürfen wieder zurückgesetzt werden. Denn Beifang ist nicht zu vermeiden. Wir Angler können nur bedingt vorhersehen welcher Fisch uns an den Haken geht. Durch die Selektive Entnahme von Fischen schützen und fördern wir aber auch den Fischbestand in unseren Gewässern. Wie an den Beispielländern Niederlande oder Skandinavien zu sehen sind, haben sich diese Länder einen ausgezeichneten Fischbestand bewahrt. Und wir dürfen nicht Vergessen, das die Selektive Entnahme auch Naturschutz ist. Wir müssen mit der aktuellen Praxis aufhören, Fische zu fangen die man dann in der Mülltonne entsorgt, weil man den Fisch nicht verwerten kann. Diese Praxis zerstört nicht nur unsere Fischbestände, sondern auch das äußerst empfindliche Ökosystem Wasser und nicht zuletzt die gesamte Flora und Fauna. Bei der Selektiven Entnahme sollen natürlich nur die Fische schonend zurückgesetzt werden, die auch tatsächlich lebensfähig sind. Nicht lebensfähige oder kranke Fische müssen selbstverständlich dem Gewässer entnommen werden. Dabei wird, aufgrund unserer nachgewiesenen Anglerischen Sachkunde, unsere gesamte Sorgfalt eingesetzt um den beiden wichtigen §§ 1 und 17 TierSchG zu genügen. Vielleicht wäre sogar der Einsatz von Schonhaken sinnvoll. Es wurden damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Der Einsatz von Schonhaken gehört bei Fliegenfischern schon lange zum ?guten Ton?.
Petitsioon algatatud:
08.06.2009
Kogumine lõpeb:
06.08.2009
Piirkond :
Saksamaa
teema:
uudised
8.6.2017al
Sven Krebs
Tierschutz
Die Petition allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.11.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Begründung
Der Petent will eine eindeutige Rechtslage zur selektiven Entnahme maßiger und
außerhalb der Schonzeit gefangener Fische für Sport- und Freizeitfischer erreichen.
Er führt aus, dass Anglern mehr Sicherheit bei der Ausübung ihres Hobbys gewährt
werden müsse und durch eine derartige Regelung auch der Fischbestand gesichert
werden solle. Viele Angler in Deutschland litten unter einer unklaren Rechtslage.
Einige seien der Auffassung, dass jeder maßige Fisch weidgerecht getötet werden
müsse. Andere sähen aufgrund der aktuellen Rechtslage keine Veranlassung, einen
Fisch dem Gewässer zu entnehmen.
Es sei ein Gesetz zur selektiven Entnahme von Fischen nach dem Vorbild der bri-
tischen Inseln, Skandinaviens oder Frankreichs erforderlich. Dort würden nur die
Fische entnommen, die gezielt geangelt wurden, und eventueller Beifang dürfe wie-
der zurückgesetzt werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die ins Internet des Deutschen Bun-
destages eingestellt und dort diskutiert wurde. 458 Mitzeichner haben das Anliegen
unterstützt. Die parlamentarische Prüfung hatte folgendes Ergebnis:
Gemäß § 1 Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Bei einem Angelvorgang, der den Fang
von Fischen zum Verzehr zum Ziel hat, ist dieser vernünftige Grund gegeben. Nach
den Ausführungen des BMELV spricht aus tierschutzrechtlicher Sicht nichts gegen
eine zügige und schonende Rücksetzung eines unbeabsichtigt gefangenen Fisches
ins Wasser. Die vom Petenten vorgeschlagene Praxis der selektiven Entnahme ist
daher nach der Gesetzeslage bereits möglich. Die gesetzlichen Rahmenbedingun-
gen für die Binnenfischerei werden jedoch von den Bundesländern in ihren Landesfi-
schereigesetzen und Binnenfischereiordnungen geregelt. Der Bund hat auf diesem
Gebiet kaum gesetzgeberische Kompetenz. Die Notwendigkeit einer weitergehenden
bundeseinheitlichen Regelung zur selektiven Entnahme besteht nach Auffassung
des Petitionsausschusses auch nicht. Der Zustand des Fischbestandes in einem
Gewässer oder Gewässerkomplex hängt zudem von vielen verschiedenen lokalen
Faktoren ab, wobei sich erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gewässern
ergeben. Der Zustand der Gewässer ist auch nicht ausschließlich von der fischereili-
chen Bewirtschaftung abhängig.
Da das Anliegen jedoch überwiegend landesrechtliche Kompetenzen betrifft, emp-
fiehlt der Petitionsausschuss, die Petition allen Landesvolksvertretungen zuzuleiten.
Ein Zwischenmaß fördert unsere Fischbestände und erfüllt die Hegepflicht ! z.B. Hecht : Zwischenmaß (Entnahme) 70-85cm , darunter und darüber schonend zurücksetzen . z.B. Zander : Zwischenmaß (Entnahme) 50-55 cm , darunter und darüber schonend zurücksetzen . So verbleiben Jungfische und Laichfische im Gewässer obwohl entnommen wird .