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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass sogenannte "Wespenfallen" entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) verboten werden,da dort nicht nur die "lästigen" deutschen und gemeinen Wespen verenden,sondern ebenso Hummel, Bienen, sächsische Wespen und ggf. auch Hornissen.
Pamatojums
Es gibt in jeder Stadt so wie im Internet Experten zu finden,die sich des "Problems" mit lästigen Wespen annehmen.Es darf nicht sein,das jede(r) Bürgerin/Bürger ohnehin schon gefährdete Arten als Kollateralschaden mit tötet,um ungestört seinen Pflaumenkuchen zu verspeisen.Der Mensch dringt in die Natur ein,nicht umgekehrt.Dem Gedanken "rettet die Natur,aber nicht auf meinem Balkon" muss schon im Kleinen Einhalt geboten werden!
Saite uz petīciju
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Sākās petīcija:
04.08.2015
Petīcija beidzas:
23.09.2015
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 2-18-18-2770-023427
Artenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird ein Verbot von sogenannten Wespenfallen gefordert.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, in sogenannten
Wespenfallen verendeten nicht nur die "lästigen" Deutschen und Gemeinen Wespen,
sondern ebenso Hummeln, Bienen, Sächsische Wespen und ggf. auch Hornissen.
Daher seien die Wespenfallen entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.