118 Semnături
Petiția este respinsă.
Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .
Petiția se adresează: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass sogenannte "Wespenfallen" entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) verboten werden,da dort nicht nur die "lästigen" deutschen und gemeinen Wespen verenden,sondern ebenso Hummel, Bienen, sächsische Wespen und ggf. auch Hornissen.
motive
Es gibt in jeder Stadt so wie im Internet Experten zu finden,die sich des "Problems" mit lästigen Wespen annehmen.Es darf nicht sein,das jede(r) Bürgerin/Bürger ohnehin schon gefährdete Arten als Kollateralschaden mit tötet,um ungestört seinen Pflaumenkuchen zu verspeisen.Der Mensch dringt in die Natur ein,nicht umgekehrt.Dem Gedanken "rettet die Natur,aber nicht auf meinem Balkon" muss schon im Kleinen Einhalt geboten werden!
Link către petiție
Fișă detașabilă cu cod QR
Descarca (PDF)Informații privind petiția
Petiția a început:
04.08.2015
Petiția se încheie:
23.09.2015
Regiune:
Germania
categorie:
știri
-
Pet 2-18-18-2770-023427
Artenschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird ein Verbot von sogenannten Wespenfallen gefordert.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, in sogenannten
Wespenfallen verendeten nicht nur die "lästigen" Deutschen und Gemeinen Wespen,
sondern ebenso Hummeln, Bienen, Sächsische Wespen und ggf. auch Hornissen.
Daher seien die Wespenfallen entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz... mai departe
Dezbatere
Niciun argument CONTRA încă.