Titel & Forderung der regresspflichtigen Einführung des Gesetzes der Todesstrafe in RLP

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Text der Petition

Sehr geehrte Damen Ministerinnen, Sehr geehrte Herren Minister, Bundesministerium für Demographie, Kultur, Familie, Minderheitenschutz,

dieses Mal werden Sie mich Ernst nehmen.

Ich fordere die Wiedereinführung der Todesstrafe als Höchststrafe in dem Bundesland Rheinland-Pfalz.


Wer anderen nach deren Leben trachtet, verdient keine Resozialisierungsmöglichkeit. Wer anderen versucht das Leben zu nehmen und es immer wieder tut, verdient die Todesstrafe als Höchststrafe.Bereits mehrfach straffällige Mörder oder Mörderinnen sind ohne Umwege der Todesstrafe zur Ausführung zu übergeben.

Beweispflichtig ist jedes Verfahren, daß anhängig gemacht wird. Anhängig soll jedes Verfahren gemacht werden, welches polizeilich gemeldet wird.

Nicht regresspflichtig ist die Ausführung der Gesetze in einem Land und in einem Bundesstaat, wenn Personen nur vorgeben Hilfe zu suchen, in der Not und in der Todesgefahr haben Menschen auch die angemessene Hilfe zu erwarten.

Die Beweispflicht ist demwegen auch beratungspflichtig einzuführen mit einem Vertreter der Gesetzgebung, der gestellt wird für Staffällige und der ausgesucht werden darf von Beweispflichtigen. So will es das Gesetz des Personenschutzes und demwegen ist der Objektschutz nicht höher gestellt als der jeweilige Personenschutz. Gleichwohl gibt es anzuwendende Gesetze für den Objektschutz.

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