Region: Horgenzell
Erfolg

Trotz Häldele II: Naherholungsweg erhalten, keine weitere Verschärfung Einfahrt Häldele I

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Verwaltung der Gemeinde Horgenzell

279 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

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Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 26.06.2021
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Verwaltung der Gemeinde Horgenzell

Wir fordern für die Regelung der Zufahrtsstraßen des Neubaugebiets Häldele II:

  • Den Naherholungsweg in Richtung Winterbach zu erhalten.
  • Keine weitere Verschärfung des Verkehrsaufkommens Einfahrt Häldele I (über Kornstraße / Am Stößbach)

Hintergrund
Trotz der von Anwohnern Wohngebiet Häldele I eingereichten Stellungnahme zur Regelung der Zufahrtsstraßen Häldele II (siehe Link weiter unten), konnte sich der Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung vom 20. April 2021 nicht auf eine finale Lösung der Zufahrtsstraßen des Neubaugebiets Häldele II einigen. Es wurde lediglich beschlossen, dass man sich II Zufahrtsstraßen noch einmal genauer anschauen möchte:

  • Ausbau des Kieswegs entlang des Sportplatzes (ggf. nur als provisorische Lösung ausgeführt)
  • Nutzung / Ausbau des Rad- und Wanderwegs in Richtung Winterbach

Im Amtsblatt der Gemeinde Horgenzell vom 07. Mai 2021 wurde die Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Häldele II mit Stand vom 16. April 2021 angekündigt. In dieser können etwaige nicht bekannte Entscheidungen hinsichtlich der Zufahrtswege noch nicht berücksichtigt sein (siehe Datum Gemeinderatssitzung und Datum Stand Bebauungsplan).
Wir sehen daher weiterhin die Gefahr, dass die eingebrachten Einwände im Hinblick auf die Verkehrssicherheit Zufahrt Häldele I über Kornstraße / Rathausweg keine Berücksichtigung finden.
Auch die Berücksichtigung der bei der Gemeinderatssitzung ebenfalls von mehreren Gemeinderäten berechtigten Einwände gegen die Nutzung des Naherholungswegs (Rad- und Fußweg) in Richtung Winterbach sehen wir gefährdet.
Wir plädieren für die Trennung der Baugebiete Häldele I und Häldele II für den Kraftfahrzeugverkehr, so dass sich das Verkaufsaufkommen an der Zufahrt Häldele I zumindest nur durch Radfahrer und Fußgänger vergrößert, nicht aber durch zusätzliche Kraftfahrzeuge.
Wir sind zudem der Auffassung, dass zwingend eine geeignete Zufahrt zum Baugebiet Häldele II entlang des Sportplatzes führen muss. Der Naherholungsweg (Rad- und Wanderweg) zwischen Horgenzell und Winterbach muss erhalten bleiben und darf nicht auf Kosten einer Zufahrtsstraße geopfert werden.

Begründung

Zufahrt Häldele I
Die alleinige Zufahrt des gesamten Baugebiets Häldele I (78 Wohneinheiten*) in Richtung Kernort erfolgt über die Zufahrt Kornstraße / Rathausweg. Besonders belastet sind die Straßen „Am Stößbach“ und „Alpenblick“, bevor der Verkehr sich in die Zweigstraßen aufteilt. 
Die Zufahrt Kornstraße / Rathausweg ist der direkte Weg zu den innerörtlichen Versorgungseinrichtungen (Kindergarten, Ärzte, Metzger, Bäcker, Sparkasse, Supermarkt, Kirche, etc.). Auch wird die Zufahrt von einem Großteil der Kinder als Schulweg (zur Gemeinschaftsschule Horgenzell, bzw. den Busanbindungen) in den Morgen- und Mittagsstunden genutzt.
Durch das Baugebiet Häldele II sollen weitere 113 Wohneinheiten* (inkl. Senioren-Wohnheim) hinzukommen.
Die Bewohner eines Baugebiets der Größenordnung Häldele I und II mit zusammen 191* Wohneinheiten zu Fuß, mit dem Rad oder motorisiert auf einer Straße mit Mischprinzip (ohne Gehweg) durch einen beengten Gefahrenbereich in Richtung Ortskern und lokale Versorgungseinrichtungen zu schicken, halten wir für unzumutbar und eine vorhersehbare Unfallquelle.
Im Hinblick auf die hohe Anzahl der schwächeren Verkehrsteilnehmer, sowie des Mischprinzips muss eine sorgfältige Entscheidung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit getroffen werden. Es muss für ein gleichberechtigtes Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer Sorge getragen werden.
Naherholungsweg Horgenzell – Winterbach
Es hat sich in Horgenzell ein beliebter und oft genutzter Fuß-, Rad- und Wanderweg als Naherholungsweg etabliert, welcher von der Zufahrt ins Baugebiet Häldele I über Kornstraße / Rathausweg, über die Straße Alpenblick und in Verlängerung zur Straße Richtung evangelischem Friedhof bis nach Winterbach reicht.
Wir sind der Meinung, dass es von größtem Interesse der Gemeinde sein muss, diese Lebensqualität und Attraktivität zu erhalten und zu fördern.
Zusatzinformation: Offizielle Stellungnahme der Anwohner
Die Stellungnahme der Anwohner vor der Gemeinderatssitzung am 20.04.2021 (Im Anhang der Sitzungsvorlage zu TOP Nr. 9; „Erschließung Baugebiet Horgenzell – Häldele II – Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer weiteren Zuwegung“) ist als Zusatzinformation unter diesem Link öffentlich einsehbar:
https://drive.google.com/file/d/1x-HCY6jLv6bQ0dJXTjTEKhcM12JK787j/view?usp=sharing
* Zahlen geschätzt anhand vorliegender Entwürfe

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.05.2021
Sammlung endet: 04.06.2021
Region: Horgenzell
Kategorie: Verkehr

Neuigkeiten

  • Der einstimmige Beschluss zum Tagesordnungspunkt 6: Bebauungsplan Häldele II der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2021 kann online eingesehen werden: https://tinyurl.com/yfwtpzft
  • Der aktuelle, geänderte Entwurf des Bebauungsplans Häldele II (Stand 3.9.2021) liegt nur noch bis 12.11.2021 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell aus, oder online unter https://www.horgenzell.de/buergerservice/bekanntmachungen/bekanntmachungen-bauleitplanung/.

    Es ist sehr wahrscheinlich, dass in der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 abschließend über das Thema Zufahrtsstraße Häldele II entschieden werden wird. Sollte es in dieser Sitzung nicht zu einer Entscheidung für eine zweite Zufahrt kommen, wird eine Realisierung unwahrscheinlich. Es droht für diesen Fall die Durchfahrt des gesamten Baustellenverkehrs und dauerhaft von mehr als 1500 PKWs/Tag durch das Häldele I.

    Deshalb ist es sehr wichtig, dass JETZT die Unterstützer/innen der Petition nochmals aktiv werden:

    1) Setzt euch mit dem Thema nochmals auseinander und gebt eure Stellungnahme zum ausgelegten Bebauungsplan vor dem 12.11.2021 auf dem Rathaus oder per Email an info@horgenzell.de ab.

    2) Sucht aktiv die Diskussion mit den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten und versucht nochmals, diese von der Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zu überzeugen. Der Gemeinderat hat die Entscheidungskompetenz und wird letztendlich darüber entscheiden, ob zukünftig >1500 PKWs/Tag und zusätzlich der Baustellenverkehr durchs Häldele I fahren werden.

    Zusatzinfos:
    • Mittlerweile wird eine zweite Zufahrt unterhalb des Sportplatzes seitens der Gemeinde nähergehend untersucht. Dies entspricht Variante 3 (“Neubau Zufahrt über L 290“) aus der Sitzungsvorlage der Gemeinderatssitzung vom 20.04.2021. Eine Vermessung wurde bereits durchgeführt und ein Ingenieurbüro mit der detaillierteren Planung beauftragt. Gemäß mündlicher Auskunft gibt es inzwischen auch vorsichtige positive Signale durch die Straßenbauverwaltung des Regierungspräsidiums Tübingen hinsichtlich der Anbindung an die L290 außerorts.

    • Die in der Gemeinderatssitzung vom 21.09. präsentierte Verkehrsuntersuchung durch die Modus Consult GmbH beurteilt einzig das Verkehrsaufkommen und die Leistungsfähigkeit der Anbindung. Die in unserer Petition und in zahlreichen Bürger-Stellungnahmen hingewiesene Gefahrenstelle bei der Einfahrt ins Häldele I und die Verkehrssicherheit wird mit keinem Wort erwähnt. Es erscheint uns besonders wichtig, auf diesen Punkt in der Diskussion mit den Gemeinderäten hinzuweisen.

    • Detailliertere Infos wurden von uns bereits am 6.10.2021 per Email verteilt (zu finden auf OpenPetition hier: https://tinyurl.com/ykksfucw)

    Vielen Dank nochmal für die Unterstützung in dieser entscheidenden Phase!

    Die Initiatoren der Petition aus dem Häldele I
  • Liebe Unterstützer der Petition,
    Die in der letzten Gemeinderatssitzung am 21. Oktober 2021 anwesenden Anwohner des Häldele I waren doch sehr überrascht und erschrocken vom Verlauf der Diskussion um die Zufahrtsstraße Häldele II. Deshalb möchten wir den aktuellen Stand aus unserer Sicht darstellen.
    Die Gemeinde Horgenzell hat eine Verkehrsuntersuchung durch die Modus Consult GmbH durchführen lassen. Darin wurde die Verbindungsstraße in Richtung Winterbach als „nicht entlastend“ bewertet und der Planungsentwurf verworfen. Die Verkehrsuntersuchung kommt außerdem zu dem Schluss, dass die Verkehrsanbindung von Häldele II über Häldele I ausreicht, um den zukünftigen Verkehr aufzunehmen (mit zukünftig 1500 PKWs/Tag)! Aus Sicht der Verkehrsuntersuchung wird die Nutzung der bestehenden Zufahrt zur Umsetzung vorgeschlagen.
    Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Verkehrsuntersuchung einzig das Verkehrsaufkommen und die Leistungsfähigkeit der Anbindung untersucht hat. Die in unserer Petition und in zahlreichen Bürger-Stellungnahmen hingewiesene Gefahrenstelle bei der Einfahrt ins Häldele I wird mit keinem Wort erwähnt. Es ist uns unbegreiflich, wie das überarbeitete Baugesuch zum Häldele II (Stand 3.9.2021) sich auf angebliche Fakten der Verkehrsunterstützung stützt, welche bei genauerer Ansicht darin nicht zu finden sind. Anstelle sich mit dem Verkehrsgutachten kritisch auseinander zu setzen, werden fälschliche Schlussfolgerungen oder Eigeninterpretationen in den Bebauungsplan übernommen. So heißt es unter Punkt 6.2.9.6. im Baugesuch, „Ebenfalls hat sich bei der Untersuchung gezeigt, dass es im Bereich des Baugebietes "Häldele I" keine Stellen gibt, die für das zu erwartenden Verkehrsaufkommen oder für den Bestand entweder zu eng oder zu unübersichtlich sind“. Diese Aussage ist frei erfunden, da das Verkehrsgutachten dieses Thema schlicht nicht behandelt. Wir wissen nicht, ob es sich um einen Fehler oder vorsätzliche Täuschung handelt. In jedem Fall finden wir diese Vorgehensweise sehr besorgniserregend.
    Auch an der Verkehrsuntersuchung selbst gibt es Kritikpunkte. Beispielsweise geht das das Verkehrsgutachten davon aus, dass sich die aktuellen, sowie zukünftigen Fahrten aus dem Häldele I+II zu 2/3 in Richtung Norden orientiert. Wir möchten darauf hinweisen, dass die allermeisten Fahrten aus dem Häldele II in Richtung Ravensburg, also in Richtung Süden, zuerst nach Norden getätigt werden, da dies immer noch die schnellste Strecke nach Gossetsweiler ist. Im Umkehrschluss wären alle Berechnungen, die zur Evaluierung der verschiedenen Zufahrtswege im Hinblick auf die Entlastung der Zufahrtsstraßen herangezogen werden, falsch.
    Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass die Belange der Anwohner des Häldele I und der 279 Unterstützer der Petition anscheinend nicht ernst genommen werden.
    Wir fordern daher nochmals:
    • Eine zweite Zufahrt ins Häldele II entlang des Sportplatzes muss kommen! Die geplante Untersuchung zu einer zweiten Zufahrt darf nicht zur Alibi-Übung werden.
    • Die Realisierung muss zeitnah geschehen, damit bereits der Baustellenverkehr über die zweite Zufahrt abgewickelt werden kann.
    • Die Umsetzung der zweiten Zufahrt darf auch nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein möglicher ÖPNV-Anschluss im Häldele II dadurch realisiert wird.
    • Die Kosten müssen seriös und ohne Pauschalaussagen ermittelt werden (z.B. angebliche „massiven“ Kosten für Ballfangnetze entlang des unteren Sportplatzes).
    • Die eingebrachten Einwände im Hinblick auf die Verkehrssicherheit and der Zufahrt Häldele I über Kornstraße / Rathausweg müssen Berücksichtigung finden. Wenn sich der Verkehr an diesem unübersichtlichen Knotenpunkt and er Kurve Kornstraße/Am Stößbach mehr als verdoppelt, dann werden zukünftige Unfälle mit Personenschäden billigend in Kauf genommen. Das können wir als Anwohner und Eltern nicht akzeptieren! Und nochmal: Die Verkehrsuntersuchung macht hinsichtlich der Gefahrenstelle keine Aussage und thematisiert ausschließlich die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanbindung. Es gibt demzufolge kein „grünes Licht“ durch die Verkehrsuntersuchung hinsichtlich der Personengefährdung. Dies sollte auch den Mitgliedern des Gemeinderates bewusst gemacht werden.
    Der Entwurf des Bebauungsplans Häldele II mit Begründung in der Fassung vom 03.09.2021 liegt in der Zeit vom 11.10.2021 bis 12.11.2021 im Rathaus der Gemeinde Horgenzell aus. Das Gesamtdokument der Gemeinderatsitzung mit allen relevanten Unterlagen ist auch online verfügbar (https://tinyurl.com/2rxjw9nj)
    Wir ermuntern alle, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und bis zum 12.11. eine Stellungnahme abzugeben. Außerdem rufen wir dazu auf, mit den Mitgliedern des Gemeinderates aktiv die Diskussion zu suchen. Wir gehen davon aus, dass den meisten Mitgliedern nicht bewusst ist, dass in der Verkehrsuntersuchung nur die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanbindung und nicht die Sicherheit der Anwohner thematisiert wurde.
    Nochmals vielen Dank für die Unterstützung!

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