Η αίτηση απευθύνεται σε:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Verkehrsminister
Im Verkehr auf zweispurigen Bundesautobahnen kommt es häufig zu gefährlichen Situationen aufgrund von überholenden LKW. Häufig scheren diese knapp und unerwartet aus, sodass der nachfolgende Verkehr ausgebremst und gefährdet wird. Für LKW gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Ein Überholmanöver, welches 45 Sekunden oder länger dauert, gilt als unzulässig. Dementsprechend sind die meisten Überholmanöver von LKW unzulässig, da sie länger dauern. Dauern sie nicht länger als 45 Sekunden, ist dies meist nur durch vorheriges dichtes Auffahren mit Unterschreiten des vorgeschriebenen Abstandes oder durch überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für LKW möglich.
Αιτιολόγηση
Die Differenzgeschwindigkeit von überholendem und überholten LKW beträgt meist nur wenige km/h. Der Zeitgewinn des Überholenden LKW, auch über längere Strecken, ist minimal und steht daher in keinem Verhältnis zur Behinderung und Gefährdung des übrigen Verkehrs.
Der Dieselverbrauch und CO2-Ausstoß steigt bei LKW mit steigender Geschwindigkeit exponentiell an. Daher tragen auch wenige km/h weniger zum Umweltschutz bei.
Verkehrsunfälle sollen vermieden werden. Häufig kommt es hinter Elefantenrennen zu Rückstaus. Dies ist insbesondere gefährlich, wenn aufgrund von schnurgeraden Autobahnen die Gefahr nicht frühzeitig erkannt und der Abstand schwer eingeschätzt werden kann. Im Rückstau kommt es häufig zu geringen Abständen und Auffahrunfällen.
Alle PKW, die hinter dem Elefantenrennen stark abbremsen müssen, verursachen durch das Bremsen eine hohe Feinstaubbelastung. Ebenfalls wird durch das Bremsen die kinetische Energie der abbremsenden PKW irreversibel in Wärmeenergie umgewandelt. Wenn der Rückstau hinter dem überholenden LKW nach Abschluss des Elefantenrennen wieder beschleunigt, wird für diesen erneuten Aufbau von kinetischer Energie in hohem Maße Kraftstoff verbraucht, wobei Feinstaub und CO2 ausgestoßen wird. Das ist besonders tragisch, da die Geschwindigkeit quadratisch in die kinetische Energie eingeht: E=0,5mv². Ein großteil der LKW-Fahrer scheint diesen Zusammenhang allerdings nicht zu verstehen.
Bild: Alexander Blecher, http://blecher.info/