Arzneimittelzulassung für Oxalsäureverdampfung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
63 Unterstützende 56 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

63 Unterstützende 56 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Der größte Feind unserer Bienen ist die Varroamilbe. Diese verursacht jedes Jahr große Verluste bei den Bienenvölkern. Die Kosten und den Schaden trägt allein der Imker vor Ort. In Deutschland ist die Varroabehandlung u. a. mit Oxalsäure nur mit dem Träufel- bzw. dem Sprühverfahren zugelassen.

In anderen Ländern wie z.B. Österreich und in der Schweiz ist die Oxalsäureverdampfung bereits seit Jahren zugelassen und ein bewährtes Mittel, da sie in der Anwendung eher temperaturunabhängig ist. Es ist im Gegensatz zu anderen zugelassenen Arzneimitteln zur Varroabekämpfung kein Totenfall von Bienen aufgrund der Behandlung bzw. eine verringerte oder keine Futteraufnahme zu beobachten.

Während der Auffütterung und im Herbst findet aus zusammenbrechenden Völkern eine "Varroareinvasion" in bis dahin weitestgehende varroafreie Bienenvölker statt. Die Varroamilbe wird hierbei durch eigene, räubernde Bienen bzw. durch die sich einbettelnden Bienen aus dem varroabehafteten und zusammenbrechenden Volk eingetragen. Die dann notwendige Varroabehandlung ist mit der Oxalsäureverdampfung gerade in der Auffütterungsphase und im Herbst trotz Temperaturunterschiede bzw. niedrigen Lufttemperaturen möglich. Die Oxalsäureverdampfung ergänzt damit die bisher zugelassenen Arzneimittel im Jahresverlauf sinnvoll.

Da Oxalsäure (Kleesäure) in Apotheken frei zugänglich ist, wird kein Unternehmen in Deutschland die Kosten für eine Arzneimittelzulassung in Höhe von 100.000 € übernehmen. Eine Refinanzierung aus dem Vertrieb muss schließlich angezweifelt werden. In Deutschland werden Oxalsäuretabletten zum Bleichen, Desinfizieren und Entrosten vertrieben, ausdrücklich nicht zur Varroabekämpfung.

Daher unsere Forderung: Die Kosten für das Zulassungsverfahren sollen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft übernommen werden.

Eine Zulassung der Oxalsäureverdampfung im Standartzulassungsverfahren scheiterte. Über die Hintergründe dazu klärt die Arbeitsgemeinschaft der Institute für Bienenforschung e.V. in "Varroa unter Kontrolle" aus dem Jahre 2007 auf:

aus: http://www.lwg.bayern.de/mam/cms06/bienen/dateien/varroa_unter_kontrolle.pdf 1. "Bei diesem Verfahren werden Oxalsäurekapseln oder -tabletten mit einem „Heizlöffel“, der durch das Flugloch geschoben wird, im Volk verdampft. Die dabei auftretenden Dämpfe erfordern einen hohen Aufwand für den Anwenderschutz (Gasmaske)." Aber: In der Vergangenheit und heute musste und muss sich der Imker im Rahmen der Varroabehandlung gem. den Sicherheitsdatenblättern eine persönliche Schutzausrüstung tragen. Der Schutz durch Tragen einer "Gasmaske" darf und kann nicht das ausschließende Kriterium sein. Der Imker handelt stets eigenverantwortlich. Weiterentwickelte Verdampfungsgeräte arbeiten bereits mit einer Automatik. So kann man nach dem Einschalten in Ruhe weggehen und in sicherer Entfernung das Ende der Verdampfung abwarten. Eine wesentliche Verbesserung des Anwender- und Arbeitsschutzes.

  1. "Diese Methode ist aufgrund fehlender Daten zur Herstellung und Haltbarkeit der Kapseln/Tabletten nicht zulassungsfähig und kann daher nicht empfohlen werden". Aber: In der Vergangenheit und heute war und ist der Imker dazu aufgerufen, die Menge des einzusetzenden Arzneimittels zur Varroabekämpfung selbst aufgrund der Temperatur sowie der Volksstärke selbst vor Ort zu bestimmen. Bei dem Verdampfungsverfahren wird Oxalsäure in der Menge von 1 gr. und weniger verwendet. Es ist die Anwendung mittels Tablette oder Messlöffel möglich. Somit ist eine Auflistung nach Herstellung und Lagerung der Tabletten nicht notwendig.

Begründung

“Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben." Albert Einstein Das Problem des Bienensterbens aufgrund der Varroamilbe betrifft uns letztendlich alle. Die Imker, die sich mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand um der Erhalt der Bienen bemühen, verdienen alle Unterstützung. Jeder Imker zahlt für seine Verluste und Schäden allein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Die Verdampfung wird nur nicht Zugelassen,da die Lobby dagegen ist,es ist kein verdienst zu sehen.Nur will man die Bienen leiden sehen.sollten doch die der Verdampfung nicht zustimmen ihre Nase mal 1 halbe Stunde über der Ameisensäuere halten, was sie dann sagen würden.Der Deutsche Imker wird nur für Dumm verkauft. Ich will nur einmal wissen in welchen Gesetzes Text steht daß das Vedampfen verboten ist.

Noch kein CONTRA Argument.

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