251 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…Alle Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel werden nach Mehrwertsteuerrecht gleichbehandelt und mit dem ermäßigten Satz von 7% besteuert. Dies gilt insbesondere für die Zuckeralkohole wie Xylitol und Erythritol.
Raison
Viele Menschen sind auf Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel angewiesen. Diese sind somit elementare Lebensmittel und sollten daher wie im Grundsatz alle anderen Lebensmittel mit 7% besteuert werden. Bei Saccharin, bekannt durch das Handelsprodukt Natreen, aber auch bei anderen Stoffen ist dies der Fall. Auch Sorbitol unterliegt nur dem reduzierten Satz, nicht aber Xylitol und Erythritol. Dies stellt eine abzustellende Ungleichbehandung dar. Der besondere Hintergrund ist darin zu sehen, dass diese Stoffe für die menschliche Ernährung wertvoller als Sorbitol sind und insbesondere in der Karies Prophylaxe wertvoll sind. Dies gilt insbesondere für Xylitol, welches in zahlreichen Prophylaxeprogrammen verwendet wird, Hier sind insbesondere die Forschungen an der finnischen Universität Turko unter der Leitung von Prof. Dr. Kauko K. Mäkinen zu erwähnen. Der Nachteil bei Xylit ist aber dass dieser Stoff relativ teuer ist. Durch die Mehrwertsteuer wird dieser Stoff leider noch mehr verteuert. Der zahn- und stoffwechselschädliche Zucker wird jedoch mit 7% besteuert. Hier wird meines Erachtens der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil schädliche Produkte privilegiert werden. Wenn, so gehört die Gruppe der Zucker, Zuckeralkohole und sonstigen Süßungsmittel gleichbehandelt. Zucker und Sorbitol sowie Saccharin 7%, Xylitol und Stevia 19%, das geht irgendwie nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zusammen.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
19/04/2013
Fin de la pétition:
31/05/2013
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 2-17-08-6120-050840Umsatzsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, für Zuckeraustauschstoffe und Süßungsmittel lediglich
den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7% zu erheben.
Zur Begründung wird angeführt, viele Menschen seien auf Zuckeraustauschstoffe
und Süßungsmittel angewiesen. Diese stellten damit elementare Lebensmittel dar
und sollten daher wie diese mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz besteuert
werden. Bei bestimmten Süßungsmitteln wie etwa Saccharin oder weiteren
Süßungsstoffen sei dies bereits der Fall. Hingegen würden andere Süßungsmittel
wie... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.